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Dienstag
02.02.2016

TV / Radio

Eugeniker Peter Singer im Monolog

Eugeniker Peter Singer im Monolog

In 23 Jahren gab es 26 Beschwerden gegen die SRG wegen Diskriminierung nach Artikel 4, Absatz 1 RTVG – und Null davon wurden gutgeheissen.

Am 29. Januar 2016 stand eine Beschwerde gegen die Sendung «Sternstunde Philosophie» zur öffentlichen Beratung. David Siems vom Verein «selbstbestimmung.ch» berichtet im Newsletter über das Verfahren Peter Singer/«Sternstunde Philosophie» vom 24. Mai 2015.

Für den Klein Report kommentiert Dr. Regula Stämpfli den Fall. Die Medienexpertin nimmt die Beschwerde zum Anlass, um über die Tücken der unabhängigen Beschwerdeinstanz nachzudenken.

Die «Sternstunde Philosophie» bot Peter Singer am 24. Mai 2015 unter der Leitung von Barbara Bleisch eine Propagandabühne par excellence. Singer konnte seine antihumanistischen Thesen unwidersprochen darlegen. Die Moderatorin verpasste jede Gelegenheit, den Euthanasie-Befürworter durch genaue, differenzierte, nachhakende Fragen zu einem kritischen Gespräch zu bringen. Dagegen erhob der Verein «selbstbestimmung.ch» eine Popularbeschwerde.

Die Beschwerde wurde einstimmig abgewiesen. Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hielt fest, dass «die Behinderten» nicht erwarten könnten, in Barbara Bleisch «eine Anwältin ihrer Sache» in einem öffentlich-rechtlichen Gefäss zu kriegen. Dies war indessen nicht der Gegenstand der Beschwerde.

Die Diskriminierungsklage beanstandete, dass das SRF einen Eugeniker unter dem Titel: «Weltverbesserer unter den Philosophen» anpries und ihm uneingeschränkt 56 Minuten Propagandaminuten einräumte. Zur Entlastung der Moderatorin meinte eine Juristin (!) aus dem UBI-Gremium, dass die «Körpersprache» der Moderatorin durchaus kritisch gewesen sei. Urteilen Sie selber. Mit einer anderen Brille zeugt die Körpersprache der Moderatorin von einem äusserst intimen Einverständnis mit Peter Singer. Dem Verein «selbstbestimmung.ch» wurde zudem unterstellt, sich mit der «Materie nicht genügend befasst» zu haben. Es sei anzunehmen, dass «selbstbestimmung.ch» das Werk Peter Singers «nur falsch verstanden» hätte.

Wie kann man Singers «Sterbehilfe für schwerbehinderte Kinder» «falsch» verstehen? Das Festival phil.cologne hielt im Mai 2015 fest, dass Singer als Referent unerwünscht sei, weil dessen Philosophie konträr zu «jeglichem humanistisch-emanzipatorischen Selbstverständnis» stünde. Hat sich das europaweit grösste Philosophie-Festival auch zuwenig mit Peter Singers Ideen befasst?

Die öffentliche Beratung wies die Beschwerde – wie schon in anderer Fällen gegen die «Sternstunde Philosophie» – mit dem Argument ab, dass die Philosophiesendung nicht dazu da sei, kontrovers zu diskutieren, sondern dazu, dass sich die Gäste vertieft äussern könnten. Ist die «Sternstunde Philosophie» also eine unkritische Werbesendung für philosophische und politische Autorinnen und Autoren und weshalb wurde ich dann noch nie eingeladen (Scherz)?

Hier ergeben sich medienrechtliche Fragen (kein Scherz), die die SRG und die UBI klären müssten. Zudem muss die Frage erlaubt sein: Wie hält es eigentlich die UBI mit Diskriminierungsbeschwerden (davon mehrere gegen die «Sternstunde Philosophie») generell? Dass in 23 Jahren keine einzige gutgeheissen wurde, lässt tief blicken.