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Mittwoch
16.11.2016

IT / Telekom / Druck

Die Digitale Gesellschaft hat Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Am Dienstag hat die Organisation das Urteil kommuniziert: Das Gericht anerkennt zwar einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre.

Bei der Prüfung der Rechtmässigkeit der Vorratsdatenspeicherung blende das Gericht aber wesentliche Aspekte aus, so die Digitale Gesellschaft. Sie wirft dem Bundesverwaltungsgericht vor, dass es nicht zu rechtfertigen sei, die Vorratsdaten der gesamten Bevölkerung zu sammeln. Denn die meisten Menschen in der Schweiz hätten dazu nie einen Anlass gegeben und würden trotzdem rund um die Uhr überwacht.

Mit der Vorratsdatenspeicherung wird von allen Menschen in der Schweiz für sechs Monate gespeichert, wann, mit wem, wie und wo sie kommuniziert haben. Dabei stehe jede Person in der Schweiz unter Verdacht, so die Digitale Gesellschaft.

Sechs betroffene Personen, unter anderem Nationalrat Balthasar Glättli und zwei Journalisten erhoben Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz. In dieser Massenüberwachung sieht die Organisation einen «schweren und unzulässigen» Eingriff in die Menschenrechte. So würde die Vorratsdatenspeicherung insbesondere die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre verletzen.

In zahlreichen europäischen Ländern und in der Europäischen Union haben die höchsten Gerichte die Vorratsdatenspeicherung mit Verweis auf die Menschenrechte für unzulässig erklärt.