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Samstag
21.02.2015

Werbung

«Weder abwertend noch negativ»

«Weder abwertend noch negativ»

Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgeblitzt. Sie hatten ihre Persönlichkeitsrechte durch Werbungen von British American Tobacco verletzt gesehen.

Der Tabakkonzern benutzte die Namen der beiden Kläger in Werbekampagnen für die Marke Lucky Strike. In Bohlens Fall ging es um eine Werbeanzeige, die Bohlens Buch thematisierte, das wegen Klagen von einigen Prominenten zensiert werden musste. Auf einem Plakat warb Lucky Strike: «Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher.»

Über Ernst August von Hannover machte sich Lucky Strike mit einer Anspielung auf einen tätlichen Angriff lustig. Auf einem Plakat waren eingedrückte Zigarettenschachteln abgebildet und es hiess: «War das Ernst? Oder August?»

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigen in ihrem Urteil, dass die Werbung die Prominenten nicht zeigte. Die beiden Männer seien weder abwertend noch negativ dargestellt worden.

Ursprünglich waren Dieter Bohlen und Ernst August von Hannover vor dem Oberlandesgericht Hamburg erfolgreich gewesen. Beide hatten eine Lizenzgebühr zugesprochen erhalten. Der Bundesgerichtshof revidierte diesen Entscheid jedoch, weshalb die beiden Männer den Fall weiterzogen.