Das deutsche Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag festgehalten, der Musiker und Produzent Dieter Bohlen sei ein Künstler. Damit fällt Bohlen unter die Rechtsprechung der Künstlersozialversicherung, und der Fernsehsender RTL muss als Arbeitgeber von Bohlen und drei anderen Juroren der Show «Deutschland sucht den Superstar» Abgaben von gut 173 000 Euro allein für die ersten beiden Staffeln nachzahlen.
RTL hatte die vier als Experten gesehen, weil sie in der Show ja nicht singen. Die Richter folgten jedoch der Sozialkasse: Der Beitrag der Juroren sei ein entscheidender Teil des Showkonzepts, deshalb seien sie als Künstler einzustufen, für die Abgaben zur Künstlersozialkasse zu zahlen sind. Bohlen und seine Kollegen hatten nach Angaben des Gerichts für die Arbeit bei RTL zwischen 2001 und 2005 etwa 4 Millionen Euro erhalten.
Donnerstag
01.10.2009