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Sonntag
17.06.2018

TV / Radio

Es lebe die Serie, es sterbe der Produzent? Der neue Telemedienauftrag für ARD und ZDF fördere die Fernsehkunst und beutle die Hersteller. Es müssen neue Gewinnmodelle für die private Filmwirtschaft her, heisst es in einem Bericht von Spiegel Online am Wochenende.

Wie soll das öffentlich-rechtliche Fernsehen der Zukunft aussehen? Über welche Kanäle muss es ausgespielt werden? Und welche Aktivitäten sollen den Sendern überhaupt im Internet gestattet werden? Die zaghaften Digitalstrategien von ARD und ZDF wurden bislang immer wieder ausgebremst, weil der Telemedienauftrag, in dem die Netz-Befugnisse der Anstalten gesetzlich geregelt sind, unzureichend oder nebulös formuliert war. Das soll jetzt geändert werden.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben den Telemedienauftrag beraten: Mit der neuen Fassung werde der lange schwelende Streit zwischen den Fernsehanstalten und den Verlegern geregelt. Es wird klar definiert, wo die Grenze zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privater Presse verläuft. Das ist ein Gewinn für beide Parteien, bringt aber auch endlich Klarheit für Publikum und Kundschaft.

Auch der zweite zentrale Punkt der Neubeauftragung weist in die richtige Richtung: TV-Produktionen sollen künftig länger in den Mediatheken von ARD und ZDF stehen dürfen. Bislang gilt formal die sogenannte Sieben-Tage-Regel, nach der die Sender die Produktionen aus ihren Mediatheken nehmen müssen. In Wahrheit galten längst schon verschiedene Zeitspannen, je nach Format und Arrangement mit den jeweiligen Produzenten.

Laut dem neuen Telemedienauftrag soll die Zeitspanne jetzt auf grundsätzlich 30 Tage ausgeweitet werden. Eine Massnahme, die den Sichtungsgewohnheiten des Publikums im Zeitalter der Serie und des Binge Watching entgegenkommt. Eine Massnahme, über die sich im Prinzip auch die kreative Seite freut; finden ihre Produktionen auf diese Weise doch eine optimale Ausspielung.