Die Wettbewerbskommission hat über die Schweizerische Depeschenagentur AG (SDA) wegen ihrer Preispolitik eine Busse von 1,88 Millionen Franken verhängt. Weil die SDA ihren Mitkonkurrenten AP Schweiz aus dem Feld räumte, hat sie nun seit mehreren Jahren faktisch eine Monopolstellung. Diese nutzt sie nun gar frech aus, um das Urteil der Wettbewerbskommission infrage zu stellen.
Die Meldung über das Bussgeld der Wettbewerbskommission war am Dienstagmittag auf allen Webseiten der grösseren Medienhäuser zu lesen, etwa beim «Blick», bei der «Neuen Zürcher Zeitung» oder bei der «Aargauer Zeitung».
Insofern funktionierte der Nachrichtenfluss noch, hingegen ist der Haken der, dass die publizierte Mitteilung auf den Onlineportalen der drei genannten Zeitungen von der SDA selbst stammt. Blick.ch und aargauerzeitung.ch haben die Meldung sogar eins-zu-eins ohne eine Änderung oder einen Zusatz veröffentlicht.
So kommt es, dass die Weko-Schelte nur einen kleinen Teil der Meldung ausmacht. Die letzten drei Abschnitte der Nachricht nutzt die SDA, um nochmals die eigene divergierende Position ausführlich darzulegen und das Weko-Urteil unverfroren infrage zu stellen.
Die SDA begrüsse «die einvernehmliche Einigung mit der Weko nach einem über vier Jahre dauernden Verfahren», heisst es da. «Die Agentur habe jedoch aus ihrer Sicht nie ihre Marktstellung missbraucht. Die von der Weko vorgebrachten Kritikpunkte erachte die SDA entweder als vollständig unzutreffend oder als im Ausmass nicht relevant.»
Dann setzt die SDA noch eins obendrauf, nutzt ihre monopolartige Marktmacht als einzige Nachrichtenagentur aus und erhebt ihrerseits Vorwürfe gegen die Weko. Sie wirft der Wettbewerbskommission vor, dass diese aus unverständlichen Gründen nicht anerkenne, dass die Kunden der SDA, die Schweizer Medien (und auch die SRG, Anm. d. Klein Reports), die Besitzer der Agentur seien und letztlich den Tarif für den Basisdienst festgelegt hätten.
Immerhin: Die «Neue Zürcher Zeitung» liess Vorsicht walten und sich nicht von der SDA vor den Karren spannen. Da ist vielmehr zu lesen, dass durch die Rückstellungen ein stark negatives Konzernergebnis von 1,24 Millionen Franken entstanden sei. Vom Widerspruch und den Attacken gegen die Weko seitens der SDA ist bei der NZZ nichts zu lesen.
Eine andere, differenziertere Stimme zur Sanktion, wie sie etwa die AP Schweiz hätte liefern können, sucht man vergebens. In einer ergänzenden, separaten Stellungnahme der SDA wird gar der Eindruck erweckt, als habe das Weko-Verfahren nur dank des guten Willens und der tollen Zusammenarbeit der Nachrichtenagentur überhaupt erst abgeschlossen werden können.
«Trotzdem hat sich die SDA zu einer einvernehmlichen Regelung bereiterklärt, um das Verfahren abschliessen zu können», verdreht die Schweizerische Depeschenagentur den Sachverhalt und ergänzt unverschämt: «Ein Gerichtsverfahren über allenfalls mehrere Instanzen hätte unnötig Kapazitäten gebunden, hohe Kosten verursacht und die SDA in der sich schnell wandelnden Medienwelt in ihrer Entwicklung blockiert.»
Die Berichterstattung sähe anders aus, wenn es im Schweizer Markt noch Konkurrenz geben würde. Und Schuldbewusstsein sieht erst recht anders aus, meint der Klein Report.