Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) müssen nach einer Intervention des Preisüberwachers Geld an ihre Halbtax-Kunden zurückzahlen. Dies, weil sie trotz Senkung der Mehrwertsteuer 2018 die Preise nicht angepasst hatten.
Die Halbtax-Abonnenten bekommen deshalb «bis spätestens Ende November 2019» einmalig 15 Franken gutgeschrieben, heisst es in einer Mittelung vom Dienstag. Hinzu kämen noch papierene Gutscheine, die an unterschiedliche Abo-Typen verschickt werden.
Bei den aktuell 2,6 Millionen Halbtax-Abos kommt so eine Summe von etwa 39 Millionen Franken zusammen.
Dass die SBB dieses Geld zurückzahlen müssen, geht auf eine Intervention von Preisüberwacher Stefan Meierhans zurück. Das Geld steht den SBB-Kunden wegen der Mehrwertsteuersenkung 2018 zu.
Auch bei der «GA-Hinterlegungsgebühr» haben der Preisüberwacher und die SBB nochmals nachverhandelt: Wer ein Generalabo (GA) hinterlegt, weil er oder sie es grad nicht braucht, muss auch weiterhin keine Gebühr mehr zahlen.
Infolge der Mehrwertsteuer-Senkung im Vorjahr hatten SBB und Meierhans vereinbart, auf die Abgabe bis Ende Februar 2019 «als Übergangslösung» zu verzichten: Bis dahin waren je Hinterlegung zehn Franken zu berappen. Nun wird diese Gebühr definitiv gestrichen.
Das Kontingent der Sparbillette soll im laufenden Jahr «massiv erhöht» werden, kommunizierten die SBB am Dienstag ein Zückerchen: Unter dem Strich sollen die Reisenden 2019 damit 100 Millionen Franken einsparen können. Das sind 20 Millionen mehr als 2018.
Die Pünktlichkeit der SBB hatte vor allem in der Romandie, im Tessin und zwischen Zürich und Bern 2018 «wegen Unterhaltsarbeiten» etwas gelitten, schweizweit blieb sie stabil bei 90,1 Prozent.