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Mittwoch
26.09.2012

Unter dem Titel «Das Geschäft mit Aids» hatte das Magazin «CR Cruiser» in seiner April-Ausgabe ein kritisches Dossier über die von FDP-Nationalrätin Doris Fiala präsidierte Organisation veröffentlicht.

Im Hauptartikel von Lola Sara Arnold-Korf ging es unter anderem um steigende Reise- und Repräsentationskosten sowie die Personalausgaben der Organisation. Da die Aids-Hilfe einen Fragekatalog des Magazins zurückgewiesen habe, so Arnold-Korf, habe sie bei der Recherche auf bereits veröffentlichtes Material zurückgreifen müssen.

Neben dem Anstieg der Kosten monierte die Autorin etwa, dass sich ein Antragsformular für finanzielle Unterstützung für Betroffene auf einer «Unter-Unter-Website der Organisation» befände. «Man will ja keine schlafenden Hunde wecken», schrieb die Journalistin, und: «Wie in jeder gut organisierten, professionellen Einrichtung verlegt man sich lieber aufs Abwimmeln.» Auch sei es eine «Spezialität der Aids-Hilfe Schweiz», «Löcher zu stopfen zugunsten des Personalapparats» - da könne «man doch beim Solidaritätsfonds kräftig einsparen».

Der Artikel endete mit dem Hinweis, dass die Aids-Hilfe Schweiz den Fragekatalog in «allerletzter Minute» beantwortet habe. Diese Antworten druckte das Magazin an separater Stelle in Interviewform ab.

Etwas relativiert wurden die Aussagen von Arnold-Korf in einem Kommentar von «CR Cruiser»-Chefredaktor Martin Ender. Ihm sei klar, so Ender, dass die Autorin zugespitzt formuliere und dass auch nüchterne Zahlen aus dem Rechungsbericht 2012 unterschiedlich betrachtet werden könnten. Auch machte Ender in seinem Kommentar darauf aufmerksam, dass die Aids-Hilfe Schweiz Zewo-zertifiziert ist.

Die Aids-Hilfe Schweiz gelangte wegen der Veröffentlichung mit einer umfassenden Beschwerde an den Presserat. Nach Meinung der Organisation verstiess das Magazin gegen verschiedene Punkte der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», im Einzelnen gegen die Richtlinien 1.1 (Wahrheitssuche), 2.3 (Trennung von Fakten und Kommentar), 3.1 (Quellenbearbeitung), 3.8 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) und 5.1 (Berichtigung).

Die Journalistin, so argumentierte die Beschwerdeführerin, habe sich in verschiedener Hinsicht nicht um die Wahrheitssuche bemüht, verfügbare Informationen nicht berücksichtigt und die Aids-Hilfe zu verschiedenen Vorwürfen nicht angehört. Auch sei bei Sätzen wie «Nicht so gerne spricht man aber über die Personalausgaben» nicht klar, ob es um Fakten oder um kommentierende Wertungen gehe.

Der Presserat hat die Beschwerde in allen Punkten abgewiesen. Zur Anhörung bei schweren Vorwürfen heisst es in der Stellungnahme vom Dienstag: «Gemäss der Praxis des Presserats gelten Vorwürfe als schwer, wenn sie den Betroffenen ein illegales oder damit vergleichbares Verhalten unterstellen.» Bei den vorliegenden Beispielen handle es sich jedoch nicht «um solch schwere, faktische Vorwürfe, bei denen eine Anhörung zwingend gewesen wäre». Auch seien der Titel «Das Geschäft mit Aids» und die beanstandeten Wendungen zulässige «kommentierende Wertungen» und für die Leserschaft als solche erkennbar.

Der Vorwurf, die Journalistin habe sich nicht um die Wahrheitssuche bemüht, sei «von vornherein insofern verfehlt, als die Aids-Hilfe Schweiz es in der Hand gehabt hätte, die ihr unterbreiteten Fragen früher zu beantworten».

Weiter weist der Presserat darauf hin, «dass er aus der `Erklärung` keine Pflicht zur objektiven Berichterstattung ableitet». Zulässig sei berufsethisch auch ein «einseitiger, parteiergeifender Journalismus». Und: «Vorbehätlich der Anhörung Betroffener zu schweren Vorwürfen begründet die Pflicht zur Wahrheitssuche keine Verpflichtung der Journalistinnen und Journalisten, Sachverhalte, über die sie berichten, umfassend abzuklären.»