Content:

Donnerstag
03.06.2021

Medien / Publizistik

Zu unterhaltsam: Das People-Magazin von Ringier schafft es nicht in die Kategorie der «demokratiepolitisch relevanten» Presse.

Zu unterhaltsam: Das People-Magazin von Ringier schafft es nicht in die Kategorie der «demokratiepolitisch relevanten» Presse.

Jetzt ist finito: Die «Schweizer Illustrierte» (SI) kriegt definitiv kein Geld aus dem Corona-Nothilfetopf. Ringier hatte einen abschlägigen Entscheid des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen, wo der Verlag nun ebenfalls unterlag.

In einem Gesuch, datiert vom 2. Juli 2020, ersuchte der Verlag das Bakom, dass der Bund die Kosten für die Postzustellung der «Schweizer Illustrierte» übernehme. Er stützte sich dabei auf die Covid-19-Verordnung zu den Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien vom 20. Mai 2020.

Das Bakom wies das Gesuch ab. Begründung: Die unterhaltsam aufbereiteten Beiträge der «Schweizer Illustrierten» seien nicht in erster Linie auf die Vermittlung von Hintergrundwissen zu «demokratiepolitisch relevanten Themen» ausgerichtet. Tiefergehende Bezüge zum aktuellen politischen Geschehen würden weitgehend fehlen. 

Gegen diese Einstufung reklamierte Ringier daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht. Man kann es ja mal probieren. 

Die «Schweizer Illustrierte» sei nicht der «Spezialpresse» zuzuordnen, argumentierte Ringier, sondern der «Publikumspresse». Der Verlag bemängelt ausserdem, dass sich das Bakom nur eine der sechs eingereichten SI-Ausgaben angeschaut habe.

Die Juristen am Bundesverwaltungsgericht haben sich draufhin selber über die «Schweizer Illustrierte» gebeugt, um in aller Gründlichkeit zu prüfen, ob die Schweizer Demokratie auch ohne Ringiers People-Magazin noch überlebensfähig wäre.

Fazit ihrer Lektüre: Etwa die Hälfte des Umfangs seien Beiträge aus den Sparten Unterhaltung und Ratgeber. Informationen, die zu einer fundierten politischen Diskussion beitragen würden, suche man darin vergeblich.

Bei den Storys über Stars, Promis und Royals befanden die Richter: «Nicht jeder Beitrag zu einer Person aus Sport, Wirtschaft oder der Politik enthält aktuelle Informationen, die zu einer breiten politischen Diskussion beitragen würden», wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil weiter hervorgeht.

Und auch «das Format einer gehefteten Zeitschrift mit einem stark auf Fotos ausgerichteten Layout» empfanden die selbst ernannten Medienexperten als dringenden Hinweis darauf, dass die «Schweizer Illustrierte» vor allem Unterhaltung bieten wolle und nicht demokratiepolitische Heimatkunde.

Oder im O-Ton des Bundesverwaltungsgerichts: «Der Fokus der ‚Schweizer Illustrierten’ liegt demgegenüber weniger darauf, die Leserschaft über aktuelle, demokratiepolitisch relevante Themen zu informieren, als vielmehr darauf, sie zu unterhalten.»