Zankapfel «letzte Meile»: Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) muss nochmals über die Bücher. Sunrise hatte sich beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen über die Tarifgestaltung beschwert, die Richter gaben dem Telekomanbieter in vielen der Streitpunkte recht.
Im Kern geht es um den Preis, den Telekom-Mitbewerber der staatsnahen Swisscom für die Mitbenutzung ihrer Infrastruktur auf der letzten Meile bezahlen müssen. Die Comcom hatte für 2013 die Preise für die sogenannte Entbündelung der letzten Meile rückwirkend gesenkt. Für die Drittanbieter wurde auch die Mitbenutzung von Swisscom-Zentralen und von Kabelkanalisationen günstiger.
Praktisch unverändert bleiben dagegen die sogenannten Interkonnektionspreise. Diese gelten die Durchleitung von Anrufen auf dem Swisscom-Festnetz zu Kunden von Drittanbietern ab.
Wie schon in früheren Jahren war Sunrise mit der Tarifregelung, wie sie die Comcom Ende 2013 festgelegt hat, nicht einverstanden und zog vor Gericht. Die St Galler Richter haben die Beschwerdepunkte mehrheitlich gutgeheissen und den Ball an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückgespielt.