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Donnerstag
24.04.2014

Medien / Publizistik

Claude Longchamp in der Kritik

Claude Longchamp in der Kritik

Das Forschungsinstitut GfS Bern muss um den Auftrag des Bundes für die Nachbefragung der Stimmberechtigten bei Urnengängen bangen. Die Zusammenarbeit von Bund und GfS war das letzte Mal 1994 durch den Bundesrat bestätigt und seit diesem Zeitpunkt durch die Bundeskanzlei in eigener Regie verlängert worden. Nun aber wird eine öffentliche Ausschreibung geprüft.

Dass dies gerade jetzt bekannt wird, kommt für den Meinungsforscher Claude Longchamp in einem denkbar ungünstigen Moment. Er steht gerade wegen der Analyse zur Stimmbeteiligung der Jugendlichen bei der Masseneinwanderungsinitiative in der Kritik. Diese soll weit höher ausgefallen sein, als er bekannt gegeben hatte.

Vom Entscheid, den Auftrag auszuschreiben, habe er aber schon seit «Ende Sommer des letzten Jahres» Kenntnis, sagte er gegenüber dem Klein Report. Longchamp gibt sich gelassen, was die Ausschreibung anbetrifft.

«Wir begrüssen ausdrücklich den Wettbewerb und stellen uns diesem», sagte er. «Wir haben weder ein Problem mit Konkurrenz noch mit Ausschreibungen. Wir sind spezialisiert auf die Abstimmungsforschung und setzen unsere langjährige Erfahrung gerne weiterhin in diesem Bereich ein.»

Den Auftrag teilen will Longchamp allerdings nicht. «Eine einzige Erhebung durch mehrere Institute durchzuführen, wäre methodisch nicht sinnvoll», so der Meinungsforscher.

Die Bundeskanzlei soll in Vergangenheit mit Longchamps GfS Bern zusammengearbeitet und die Verträge ohne Ausschreibung verlängert haben, da keine Alternativen bestanden hätten, wie mehrere Zeitungen berichteten.

Seine Kenntnisse hat ihm auch eine grosse Präsenz am Fernsehen verschafft, Longchamps Markenzeichen, die rote Fliege, dürfte allen politisch interessierten TV-Zuschauern bekannt sein.

Dass das GfS durch die jahrelangen Aufträge des Bundes eine Monopolstellung im Fernsehen erlangt haben soll, bestreitet Longchamp. «Viele Expertinnen und Experten äussern sich auch im nationalen und regionalen Fernsehen namentlich zu Wahlen und Abstimmungen. Von Monopol kann keine Rede sein.» GfS habe sich beim Mandat der SRG für Voranalysen gegen Mitbewerber durchsetzen müssen.

«Zudem wäre eine Monopolstellung in einem meinungsbildenden Bereich, wie es Abstimmungsanalysen sind, komplett falsch», fügte er an. «Hier ist Vielfalt dringend erwünscht. Das steigert überdies die Qualitätsanforderungen.»

Dass die Bundeskanzlei jahrelang auf niemand anderen als GfS Bern als Vertragspartner zurückgriff, mag er aber nicht kritisieren. «Der Entscheid der Bundeskanzlei, resp. des Bundesrates, dieses Mandat freihändig zu vergeben, wurde nicht von GfS Bern getroffen», meinte Longchamp. «Die Bundeskanzlei folgt dabei gemäss eigenen Angaben dem Bundesgesetz für öffentliches Beschaffungswesen.»

Die Vergabe sei zudem transparent erfolgt. «Bis hin zu den jährlichen Kosten, die man ja in den Medien lesen konnte», so Longchamp.