SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli wollte gerichtlich gegen die «Rundschau»-Journalisten vorgehen, die über seine Arbeit als Doktorvater am medizinhistorischen Institut berichtet hatten.
Nun trete das Bundesgericht aber aus formellen Gründen nicht auf die Beschwerde ein, da Mörgeli mit seiner Anzeige die gesetzliche Frist verpasst habe, berichtet die SRG Deutschschweiz in ihrem Newsletter.
Christoph Mörgeli hatte den «Rundschau»-Machern Ehrverletzung, üble Nachrede und Verleumdung vorgeworfen. Er reichte Anfang Mai Anzeige gegen Redaktionsleiter Mario Poletti, Moderator Sandro Brotz und Redaktor Marc Meschenmoser ein, da die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) seine Beschwerde abgewiesen hatte.
Im Newsletter der SRG heisst es besserwisserisch: «Weil Mörgeli den angefochtenen Entscheid der UBI nicht beigelegt hatte, ist das Gericht auf seine Argumente gar nicht erst eingetreten. (Denn: Wer gegen ein Urteil oder einen amtlichen Entscheid beim Bundesgericht Beschwerde einreicht, muss seiner Beschwerdeschrift dieses Urteil beilegen. So steht es im Bundesgerichtsgesetz.)»