Der grösste Schweizer Kabelnetzbetreiber Cablecom ist in seinem Kampf gegen die Übernahme der Kino- und Pay-TV-Gruppe Cinetrade (Teleclub, Kitag und PlazaVista) durch die Swisscom vor Bundesgericht definitiv gescheitert. Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte der Übernahme von Cinetrade durch die Swisscom im März 2005 zugestimmt. Die Cablecom als Konkurrentin der Swisscom gelangte dagegen an die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef), die auf ihre Beschwerde im vergangenen Februar jedoch nicht eintrat. Die Swisscom will unter anderem die Filmrechte der Cinetrade für das Fernsehprojekt Bluewin-TV nutzen.
Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Cablecom nun abgewiesen. Die Lausanner Richter verweisen auf ihren Grundsatzentscheid von 2005, wonach das Kartellgesetz Dritten kein Recht einräumt, sich gegen die Bestätigung eines Zusammenschlusses durch die Weko zu beschweren. Laut dem nun gefällten Urteil besteht kein Anlass, auf diese Rechtsprechung zurückzukommen. Die Verneinung der Beschwerdelegitimation der Cablecom sei auch mit Blick auf die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Rechtsweggarantie nicht zu beanstanden. - Siehe auch: Swisscom kann Cinetrade übernehmen und Swisscom kann Cinetrade-Übernahme vollziehen
Donnerstag
09.11.2006