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Samstag
05.03.2016

IT / Telekom / Druck

Mit dem revidierten Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) möchte der Bund eine Rechtsgrundlage für die Überwachung der verschlüsselten Kommunikation schaffen, wie sie etwa im Vorfeld von Terroranschlägen vorkommen kann. Dieses Vorhaben ist am Donnerstag einen weiteren Schritt vorangekommen, nachdem der Nationalrat einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist zugestimmt hat.

Die Frist bestimmt, wie lange sogenannte Telefonranddaten aufbewahrt werden können. Diese beinhalten etwa, wer wann mit wem und wie lange telefoniert hat. Eine längere Aufbewahrungsfrist liegt vor allem im Interesse der Strafverfolgungsbehörden. Dementsprechend haben sich Bundesrat, Ständerat und auch der Nationalrat zunächst für eine zwölfmonatige Frist festgelegt.

Nicht zuletzt, nachdem der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil von April 2014 die europäische Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung - also das europäische Pendant zum revidierten Büpf - für ungültig erklärt hat, zeichnete sich allerdings eine Kehrtwende in Richtung einer kürzeren Aufbewahrungsfrist ab.

«Es ist im Moment schwierig vorauszusagen, wie dereinst eine europäische Richtlinie ausfallen wird. Zurzeit schwingt ja das Pendel, das immer hin und her geht, aufgrund der Terroranschläge eher wieder in Richtung mehr Überwachung. Der Bundesrat ist in Übereinstimmung mit dem Ständerat zum Schluss gelangt, dass man an der geltenden Dauer für die Vorratsdatenspeicherung vorerst festhalten soll», äusserte sich Justizministerin Simonetta Sommaruga an der Nationalrats-Session vom Donnerstag.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sei zwar für die Schweiz nicht bindend. «Aber die Vorteile einer Verlängerung der Dauer wiegen die dadurch ausgelöste politische Unruhe - ich sage das ganz offen - aus Sicht des Bundesrates nicht auf», so Sommaruga.

Mit 97 zu 90 Stimmen hat dem auch der Nationalrat zugestimmt. Damit bleibt es bei der sechsmonatigen Frist, die bereits im geltenden Gesetz so vorgesehen ist. Auch die Postranddaten werden sechs Monate lang aufbewahrt, dafür votierten 112 gegenüber 75 Stimmenden.

Letzte Differenz zwischen Nationalrat und Ständerat bleibt nun, ob die Randdaten des Fernmeldeverkehrs in der Schweiz aufbewahrt werden müssen oder nicht. Gemäss Sommaruga sei wichtig, dass das Büpf möglichst rasch verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann. Eigentlicher Kern des revidierten Gesetzes ist die Möglichkeit, auch über Internet geführte Telefonate - beispielsweise über Skype - mit Hilfe eines Staatstrojaners überwachen zu können.