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Montag
19.09.2016

Medien / Publizistik

Die Zeitschrift aus dem deutschen Verlagshaus Burda hatte im Dezember 2015 behauptet, dass der beim Skifahren schwer verunfallte Ex-Formel-1-Fahrer Michael Schumacher wieder gehen könne. Das war aber eine Falschmeldung und Schumachers Managerin Sabine Kehm sah sich gezwungen, öffentlich zum Gesundheitszustand ihres Mandanten Stellung zu nehmen.

Die «Bunte» blieb bei ihrer Version und so haben sich die Anwälte der beiden Parteien kürzlich vor Gericht getroffen. Und das beharrliche Schweigen über Schumachers Zustand wurde nun in einer Gerichtsverhandlung unterbrochen. «Er kann nicht laufen», sagte Schumacher-Anwalt Felix Damm im Prozess der Schumacher-Seite gegen die Zeitschrift «Bunte».

Auch die These der «Bunten», Schumacher könne mit Hilfe von Therapeuten laufen, wurde von Damm öffentlich widerlegt. Die Schumacher-Seite argumentiert in dem Prozess mit dem Schutz von Schumachers Privatsphäre und verlangt deshalb Schadenersatz von den Machern aus München.

Die «Bunte» hält dagegen, dass der Informationsbedarf der Öffentlichkeit gegeben sei und beruft sich im konkreten Fall auf einen Informanten, der als zuverlässig eingeschätzt worden war.

Weil die Geschichte laut der zuständigen Richter nicht der Wahrheit entspräche, muss Burda tief in die Tasche langen. Man spricht bereits von einer Summe von mindestens 40'000 Euro. Sollten sich der Informant der «Bunten» tatsächlich als unglaubwürdig herausstellen, würden sogar die von Schumachers Anwalt geforderten 100'000 Euro fällig.

Ein Urteil in der Causa Schumacher versus «Bunte« wird im Oktober erwartet.