Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil die Strafmassnahmen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gegen die beiden Ex-Verwaltungsräte der Online-Krankenkasse KPT Walter Bosch und Bernhard Liechti bestätigt.
Die beiden Verwaltungsräte hätten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit wiederholt und in schwerer Weise gesetzliche Sorgfalts- und Treuepflichten verletzt, schrieb das Gericht am Freitag zu seinem Urteil.
Der ehemalige Journalist und Kommunikationsmann Walter Bosch, damals Präsident des Verwaltungsrates der KPT, und der ehemalige Vizepräsident Bernhard Liechti hatten, laut Finma, bei der geplanten Fusion der KPT mit der Krankenkasse Sanitas die Regeln zu Interessenskonflikten unzureichend beachtet.
Die Finma war der Meinung, dass sich die ehemaligen Verwaltungsräte an der Fusion durch den geplanten Rückkauf von Aktien unzulässig bereichert hätten, wenn sie zustande gekommen wäre. Die Aufsichtsbehörde belegte Bosch und Liechti im Jahr 2012 daher mit vier Jahren Berufsverbot für leitende Stellungen im Finanzbereich. Ausserdem zog die Finma unrechtmässige Bezüge aus Mandatsverträgen ein.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun das von der Finma ausgesprochene Berufsverbot. Die Einziehung der Bezüge wurde aber zur Neubeurteilung an die Finma zurückgewiesen. Diejenigen Bezüge, die wirtschaftlich nicht zulasten der KPT gegangen seien, müssten noch einmal beurteilt werden, hiess es dazu.
Die beiden Urteile können beim Bundesgericht angefochten werden.