Kurz nachdem National- und Ständerat Krisenhilfe für die Medien gefordert haben, macht der Bundesrat jetzt vorwärts mit seinem im August 2019 angekündigten Medien-Paket. Neben einem Ausbau der indirekten Presseförderung sollen auch Onlinemedien unterstützt werden.
Die indirekte Presseförderung soll neu auf alle abonnierten Tages- und Wochenzeitungen ausgeweitet werden. Dazu wird die geltende Auflagenobergrenze von 40'000 Exemplaren aufgehoben, sodass neu auch nationale Zeitungstitel von der Unterstützung profitieren können.
Neu werden zudem auch Zeitungen gefördert, welche zu einem Kopfblattverbund mit einer Gesamtauflage von durchschnittlich mehr als 100'000 Exemplaren pro Ausgabe gehören.
Mit den beiden Massnahmen können in Zukunft rund 35 Millionen Zeitungsexemplare pro Jahr zusätzlich von der indirekten Presseförderung profitieren. Damit auch die weniger auflagenstarken Titel entlastet werden, wird der Bundesbeitrag von heute 30 auf neu 50 Millionen Franken erhöht. «Somit werden alle geförderten Titel von einer höheren Zustellermässigung pro Exemplar profitieren», schreibt der Bundesrat.
Ungehört blieb damit die Forderung des Verlegerverbands, die indirekte Presseförderung um ganze 90 Millionen Franken aufzustocken. Dieser zusätzliche Betrag sei nötig, um auch die Frühzustellung zu berücksichtigen, so die Verleger.
Um die Medienbranche bei der digitalen Transformation zu unterstützen, sollen neu auch Onlinemedien unterstützt werden. Dafür will der Bundesrat jährlich 30 Millionen Franken aus der Bundeskasse zur Verfügung stellen. Gefördert werden Onlinemedien, die auf Erträge der Leserschaft zählen können.
Angerechnet werden dabei Einnahmen aus Online-Abos, Tagespässen oder Einzelabrufen sowie freiwillige Beiträge der Leserschaft. «Die Verlage erhalten so einen zusätzlichen Anreiz, digitale Angebote zu entwickeln, die ein zahlungsbereites Publikum erreichen», argumentiert der Bundesrat.
Die Unterstützung soll an Kriterien geknüpft werden wie zum Beispiel die klare Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung, die Ausrichtung auf ein breites Publikum und die Anerkennung von Branchenrichtlinien zur journalistischen Praxis. Umgesetzt werden soll diese Massnahme durch ein neues Gesetz, das auf zehn Jahre befristet ist.
Die Online-Unterstützung soll sich am Publikumsumsatz bemessen und «degressiv» ausgestaltet werden. Das heisst, dass der Anteil der Unterstützung mit zunehmender Höhe des Umsatzes abnimmt. Dies führe zu einer stärkeren Unterstützung von regionalen Medienangeboten, so die Begründung. Die Marktgrösse der Sprachregionen werde dabei berücksichtigt.
Daneben will der Bundesrat die Rahmenbedingungen der elektronischen Medien mit verschiedenen weiteren Massnahmen verbessern. Dazu gehört, dass Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, «nationale Nachrichtenagenturen» oder Selbstregulierungsorganisationen unterstützt werden.
Zusätzlich sieht der Bundesrat vor, dass IT-Projekte unterstützt werden können, «vor allem solche, die der ganzen Branche zur Verfügung stehen». Davon profitieren würden unabhängig vom Geschäftsmodell alle Onlinemedien, also auch Gratisangebote. «Denkbar wäre zum Beispiel, den Aufbau einer gemeinsamen Plattform zu unterstützen», schreibt der Bundesrat weiter.
Dafür will die Regierung das Radio- und Fernsehgesetz ändern. Finanziert werden sollen diese allgemeinen Massnahmen mit «maximal zwei Prozent» aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe.
Mit der Botschaft, die der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat, konkretisiert er seine Ankündigung vom letzten August. Mit einem spektakulären Rückwärtssalto hatte Medienministerin Simonetta Sommaruga damals das Bundesgesetz über elektronische Medien ihrer Vorgängerin Doris Leuthard versenkt und stattdessen ein Medienförderungspaket versprochen.
Dieses kommt nun ins Parlament.