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Mittwoch
08.09.2021

TV / Radio

Wo das Sendegebiet anfängt und wo es aufhört, ist für die Radiomacher keine administrative Nebensache. (Bild © Bakom)

Wo das Sendegebiet anfängt und wo es aufhört, ist für die Radiomacher keine administrative Nebensache. (Bild © Bakom)

Der Bundesrat will die Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen neu aufteilen. Der Grund sei das Ausschalten der UKW-Antennen, sagt das Bakom.

Fluchtpunkt der Neuordnung ist die Neukonzessionierung des regionalen Service public, die 2025 ansteht. «Als Folge der technologischen Entwicklungen» hat der Bundesrat die Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen nun angepasst. Sein Vorschlag ging am Mittwoch in die Vernehmlassung.

Demnach soll es neuerdings zwanzig Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios geben. Bisher waren es nur zwölf. Weiter sind neu zehn Gebiete für komplementäre, nicht gewinnorientierte Lokalradios vorgesehen (bisher neun) und unverändert dreizehn für Regionalfernsehen. 

In jedem dieser Gebiete soll eine Konzession mit Leistungsauftrag erteilt werden. Lokalradio und Regionalfernsehen, die den damit verbundenen Service-public-Auftrag erfüllen, haben im Gegenzug Anspruch auf Gelder aus der Radio- und Fernsehsteuer.

Eine weitere Neuerung gibt’s bei den behördlichen Radiokategorien. Seit 2007 brauchen Programmveranstalter, die keinen Leistungsauftrag erfüllen müssen, keine Konzession, um Radio oder Fernsehen zu veranstalten. Es reicht, wenn sie ihre Programme dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) melden. 

In Zukunft soll es dagegen nur noch zwei Veranstalterkategorien geben: Meldepflichtige Veranstalter und konzessionierte Veranstalter mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil. Auf die dritte Sorte, also die «Radio-Konzessionen mit Leistungsauftrag ohne Abgabenanteil für kommerzielle Veranstalter» will der Bundesrat verzichten.

«Die Versorgungsgebiete, die bisher eine oder mehrere Konzessionen dieses Typs vorsahen, werden neu als Versorgungsgebiet mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil definiert», informierte das Bakom am Mittwoch über die Pläne von Medienministerin Simonetta Sommaruga.

Dazu gehören Arc Lémanique (4 Konzessionen), Bern (2), Solothurn-Olten (1), Aargau (1), Basel (2), Innerschweiz (3), Grossraum Zürich (5) und Ostschweiz (2). «In diesen Versorgungsgebieten sieht der Bundesrat neu je eine entsprechende Konzession vor. So sollen dem Publikum – wie heute beim Regionalfernsehen – flächendeckend Regionalinformationen angeboten werden, wofür die Veranstalter einen Anteil aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten.»

Heute sind beim Bakom 211 Radio- und 165 Fernsehprogramme lediglich gemeldet. Das heisst, ein Grossteil dessen, was aus Schweizer Radios schallt oder über Schweizer Bildschirme flimmert, hat keinen Service-public-Auftrag und somit keinen privilegierten Zugang zu Verbreitungsinfrastrukturen, geschweige denn zu öffentlichen Geldern.

Gemäss dem Bakom ist die neue Parzellierung der Schweizer Rundfunklandschaft der Digitalisierung geschuldet. Die heutigen Radio-Versorgungsgebiete seien 2007 unter den technischen Voraussetzungen der UKW-Verbreitung definiert worden. Unter digitalen Bedingungen entfielen nun zahlreiche technische Restriktionen, sagt das Bakom. 

Wo das Sendegebiet anfängt und wo es aufhört, ist für die Radiomacher keine administrative Nebensache. Denn der Programmauftrag der konzessionierten Radiostation bezieht sich auf das definierte Versorgungsgebiet. 

Ob sie über das Pflichtgebiet hinaus senden, ist ihnen freigestellt.