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Mittwoch
12.07.2017

TV / Radio

Mit der Gründung von Admeira wurde der Ruf nach neuen Vorschriften für die Zusammenarbeit der SRG mit privaten Medien laut. Dies wird nicht nur von vielen Vertretern der Medienbranche, sondern auch von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF) gefordert. Nur der Bundesrat scheint das Problem nicht erkannt zu haben. Er will keine neuen Regeln erlassen.

Konkret beauftragte die KVF den Bundesrat in einer Motion damit, das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) dahingehend zu ändern, dass eine Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern «zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beiträgt» und die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt wird.

Ganz anders sieht dies der Bundesrat. In seiner Stellungnahme zur Motion begnügt er sich damit, auf die bereits bestehenden behördlichen Interventionsmöglichkeiten im RTVG zur Absicherung verfassungsrechtlicher Aktivitäten der SRG zu verweisen.

So könne das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der SRG bereits jetzt für deren nicht konzessionierte Tätigkeiten betriebliche Auflagen machen oder –  als ultima ratio – diese Tätigkeiten untersagen, «wenn die verfassungsrechtlichen Zielsetzungen in Bezug auf den Leistungsauftrag und die Rücksichtnahme auf andere Medien tangiert werden», schreibt der Bundesrat.

Die Idee, im Endeffekt Kooperationen bei nicht konzessionierten Tätigkeiten einzuschränken oder zu verbieten, wenn sie keinen spezifischen positiven Effekt zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt erzielen würden, gehe der Landesregierung hingegen «zu weit».

Als Beispiel verweist der Bundesrat auf die «sinnvolle Zusammenarbeit» der SRG mit privaten Medienunternehmen im technischen Bereich (Distribution) oder im Infrastrukturbereich (Datenbanken). Strittige Kooperationen wie diejenige mit Swisscom und Ringier klammert er aber aus.

Laut den Mitgliedern der Kollegialbehörde sei es zudem ohnehin «nicht sinnvoll» - angesichts der laufenden Arbeiten zur Revision des RTVG - sich zu einer verbindlichen Regulierung für nicht konzessionierte Tätigkeiten der SRG zu verpflichten, solange das «Grundkonzept» für die künftige elektronische Medienlandschaft im Allgemeinen und für den Service Public im Besonderen noch nicht stehe.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion, über die nun im Parlament entscheiden wird.