Content:

Freitag
15.02.2013

IT / Telekom / Druck

Der Bundesrat will die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Überwachungssoftware schaffen. Im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs soll der Umgang der vom Bund als Government Software bezeichneten Programme geklärt werden, teilte der Bundesrat auf eine Interpellation von Ständerat Claude Janiak (SP) mit. Janiak wollte wissen, ob die Überwachung von Viber und WhatsApp über iPhone oder Skype, über das Internet und über alle Mobiltelefone zulässig sei.

«In der Rechtslehre wird teilweise die Auffassung vertreten, der Einsatz von Government Software sei als Einsatz technischer Überwachungsgeräte zu qualifizieren und deshalb unter den Voraussetzungen von Artikel 280 StPO zulässig», heisst es in der Antwort des Bundesrates. «Andere Lehrmeinungen erachten die erwähnte Bestimmung dagegen nicht als genügende Grundlage für den Einsatz von Government Software.» Bislang habe das Bundesgericht über den Einsatz entschieden.

Der Bundesrat will beim Einsatz der Government Software, die in Deutschland als «Bundestrojaner» Schlagzeilen machte, auch «die Möglichkeit prüfen, dass die Strafverfolgungsbehörden auch verschlüsselt übermittelte Daten (z.B. verschlüsselte E-Mails oder Skype) überwachen können». Mit den traditionellen Mitteln der Fernmeldeüberwachung sei dies nicht möglich.