Paukenschlag in der Schweizer Medienpolitik: Der Bundesrat hat die angekündigte Rechtsgrundlage geschaffen, um Keystone-SDA ab 2019 jährlich mit bis zu zwei Millionen Franken unterstützen zu können. Hingegen bleibt zielgruppenspezifische Werbung für konzessionierte Veranstalter und damit auch für die SRG weiterhin verboten.
Die möglichen SDA-Subventionen, die an eine Leistungsvereinbarung gebunden sind, erwähnte Medienministerin Doris Leuthard erstmals am 18. Oktober 2017. Der Vorschlag wurde in der Folge kontrovers diskutiert, unter anderem, weil sich die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) auf Anfang Jahr mit der Bildagentur Keystone zusammengeschlossen hatte.
Die Fusion ging nicht nur mit einem radikalen Stellenabbau, sondern auch mit der Ausschüttung von Dividenden in der Höhe von 12,4 Millionen Franken an die Aktionäre - also Tamedia, NZZ, SRG und Media Suisse Lausanne - einher. Am neuen Unternehmen hält nun die Austria Presse Agentur (APA) mit 30 Prozent der Aktien den grössten Teil, die Keystone-SDA ist so gesehen zu einem Drittel in ausländischer Hand.
Die Gewerkschaft Syndicom warnte deshalb, obwohl sie die Unterstützung grundsätzlich begrüsse: Das Uvek müsse dafür sorgen, dass die Bundesgelder vollumfänglich dem Service public für den dreisprachigen Grunddienst zugutekommen «und nicht in den Taschen privater Unternehmer oder Aktionäre versickern».
In der revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), die am Mittwoch verabschiedet wurde, heisst es wörtlich, dass die Mittel «nur für demokratierelevante journalistische Dienstleistungen» ausgerichtet werden dürfen, die «nachgewiesenermassen defizitär» sind. Hingegen hat Keystone-SDA mit der jüngsten Kündigungswelle selber Zweifel gestreut, ob sie auch in Zukunft noch demokratierelevante Leistungen erbringen wird.
Die grossen Schweizer Medienhäuser und Aktionäre verschärfen die Probleme des Unternehmens selber, indem sie beispielsweise auf die Dienstleistungen der Agentur verzichten. Dass nun der Bund den Karren aus dem Mist ziehen soll, ist zumindest diskutabel.
Ziel der vorgesehenen Unterstützung sei es, die Informationsleistungen zu sichern, die es «abgabefinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen ermöglichen, ihre regionale Berichterstattung in einen überregionalen Kontext einzuordnen», erklärte der Bundesrat. Im Kern gehe es ihm demnach mehr um die kleinen als um die grossen Medienunternehmen.
Die neue Unterstützung kann, muss aber nicht zugesprochen werden, steht in der Verordnung. Eine Leistungsvereinbarung, die sich nach dem Subventionsgesetz richtet, werde nur auf Gesuch hin erteilt. Ein solches Gesuch habe Keystone-SDA bereits im Frühsommer eingereicht, sagte Sprecher Iso Rechsteiner am Mittwoch zu ebendieser Agentur.
Überraschend gescheitert ist schliesslich der Vorschlag des Bundesrates, den konzessionierten Veranstaltern und damit auch der SRG zielgruppenspezifische Werbung zu erlauben. Der Widerstand im Rahmen der RTVV-Vernehmlassung war schlichtweg zu gross, um die Änderung in der neuen Verordnung durchdrücken zu können: Gegner argumentierten etwa, dass vor allem die SRG über das Vermarktungsunternehmen Admeira und die Daten der Swisscom davon profitieren würde, zielgerichtet werben zu dürfen.