Kleine Offensive zur «No Billag»-Initiative: Der Bundesrat hat am Mittwoch nicht nur das Abstimmungsdatum, sondern auch eine Senkung der Radio- und Fernsehgebühren von 451 auf 365 Franken angekündigt.
Mit einem griffigen Werbeslogan versucht Medienministerin Doris Leuthard eine mögliche bevorstehende Niederlage an der Urne abzuwenden: «Einen Franken pro Tag kostet die Jahresgebühr ab dem 1. Januar 2019». Diese zarte Reduktion um 86 Franken wird ab diesem Datum gleich wie das Mehrwertsteuersystem abgerechnet.
Keine Freude darüber dürfte der grosse Schweizer Mittelstand - insbesondere die vielen KMUs - haben, denn der Bundesrat hält an seinem Beschluss fest, dass für Unternehmen über 500 000 Franken Umsatz «ein progressiver Tarif» gelten wird, der sich nach ihrem Umsatz richtet.
Der progressive Tarif setzt sich dabei aus fünf Stufen zusammen: «Von 910 Franken bei einem Umsatz zwischen einer und fünf Millionen Franken und bis zu 35 590 Franken bei einem Umsatz von mindestens einer Milliarde Franken», wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch mitteilte. Firmen mit einem Jahresumsatz unter 500 000 zahlen hingegen keine Abgaben.
Neu ist laut dem Bakom zudem, dass die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) einen auf 1,2 Milliarden Franken pro Jahr plafonierten Abgabenanteil erhält.
Ein Zückerchen haben die Privaten bereits erhalten, die ab 2019 13,5 Millionen Franken mehr erhalten. Diese Erhöhung der Gesamtsumme am Abgabenteil von derzeit 67,5 Millionen auf 81 Millionen Franken entspricht 6 Prozent des gesamten Ertrags der Radio- und Fernsehabgabe und damit dem maximalen Prozentsatz gemäss der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG).
Auch vom Geldregen profitieren kann die Schweizerische Depeschenagentur (SDA). Sie erhält ab 2019 zwei Millionen Franken pro Jahr als «Unterstützung». «Übersteigt der Ertrag der Abgabe den Bedarf, wird der Überschuss Ende Jahr auf einem Konto deponiert», teilte das Bakom weiter mit.
Diesen Überschuss könne der Bundesrat einsetzen, um einen allfälligen künftigen Rückgang des Abgabeertrags zu kompensieren oder den Tarif der Abgabe zu senken.