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Samstag
16.09.2017

IT / Telekom / Druck

Bundesrat: «Öffnung würde Image gefährden»

Bundesrat: «Öffnung würde Image gefährden»

Neu können die Schweizer Behörden Webseiten blockieren, von denen Phishing-Versuche oder Schad-Software ausgingen. Der Datenverkehr von «potenziell gefährlichen Sites» kann in Zukunft überwacht werden. Zudem will der Bundesrat den Kreis der Halter von .swiss-Adressen aus Imagegründen exklusiv halten.

Die Domains .ch und .swiss «gehören zu den sichersten auf der Welt», klopfte sich das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Freitag selbst auf die Schultern. Die 2010 in Kraft getretenen Bestimmungen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, die mithilfe von Domain-Namen verübt wird, hätten sich «mehrheitlich bewährt».

Und doch gibt der Bundesrat den Behörden mehr Möglichkeiten an die Hand, Cyberkriminelle zu bekämpfen. Konkret können laut der revidierten Verordnung über Internet-Domains, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag verabschiedet hat, unter anderem Websiten gesperrt werden, mit denen Phishing-Versuche unternommen worden sind oder Schad-Software verbreitet wird. Aber auch Websites, die solche cyberkriminelle Aktivitäten «indirekt unterstützen», können künftig von Amtes wegen blockiert werden.

Brisanterweise können die Behörden neu auch verlangen, «dass der zu einer potenziell gefährlichen Internetadresse führende Datenverkehr zu ihnen umgeleitet wird». Die Behörden erhoffen sich davon, die infizierten Server ausfindig zu machen und neue Techniken zur Bekämpfung der Hacker-Kniffs zu entwickeln. 

Oder sie können die Zuteilung von Domain-Namen mit der Endung .ch und .swiss verweigern, «wenn diese für illegale Zwecke eingesetzt werden könnten». Mit den neuen Vorschriften sollen diese «provisorischen» Massnahmen «genauer definiert» werden.

Die Landesregierung will ausserdem das Image der .swiss-Adressen schützen. Die vor zwei Jahren in Betrieb genommene Domain soll ein «Schaufenster der Schweizer Unternehmen und Institutionen» sein und bleiben. «Eine allgemeine Öffnung würde die derzeitige Position von .swiss gefährden», heisst es weiter.

Mit der revidierten Verordnung gibt sich der Bundesrat die Kompetenz, «über eine künftige Erweiterung des Kreises der möglichen Halterinnen und Halter von .swiss-Adressen entscheiden zu können».