Der Bundesrat will das Öffentlichkeitsgesetz im Moment nicht revidieren. Bei der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs hätte sich eine Revision als «derzeit nicht mehr notwendig» herausgestellt.
In einer vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Evaluation hatte sich 2015 herausgestellt, dass es Änderungsbedarf beim Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) gibt. Unter anderem störten die langen Schlichtungsverfahren. Mangelhaft wurde auch der Schutz von privaten Geschäftsgeheimnissen beurteilt, die durch Akteneinsicht bei den Behörden verletzt werden könnten, wie in dem ausführlichen Evaluationsbericht steht.
In der Folge liess der Bundesrat 2015 einen Revisionsentwurf erarbeiten. Dabei habe sich gezeigt, dass die verlangten Korrekturen «weitgehend bereits auf andere Weise vorgenommen worden sind», teilte die Regierung am Mittwoch nun mit.
Zum Beispiel könne man heute bei der Bahninfrastruktur den «Geheimhaltungsbedürfnissen im Kontext von Sicherheitskontrollen» besser gerecht werden, weil Spezialgesetze hierzu geändert worden sind.
Und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöp) habe seine Praxis bei Schlichtungsverfahren so abgeändert, dass die Verfahren heute schneller vorankämen, heisst es weiter. Die Verfahren beim Datenschützer würden nämlich «vermehrt mündlich» ablaufen.
Dass das Öffentlichkeitsgesetz nicht revidiert wird, sei «gut so», twitterte der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch am Mittwochmittag. «Jetzt muss die von Edith Graf-Litscher geforderte Gebührenbefreiung rasch umgesetzt werden.»