Der Bundesrat hat die Vorschläge des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Reform des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz zur Kenntnis genommen. Die Reform teilt dem nationalen Wetterdienst die künftigen Aufgaben zu. Mit der Auslagerung in die dezentrale Bundesverwaltung wird zudem der unternehmerische Handlungsspielraum erweitert. Weiter wird der kostenlose Zugang zu den meteorologischen Daten vorgesehen. Das EDI wird deshalb beauftragt, bis Ende April 2011 dem Bundesrat einen Vernehmlassungsentwurf des neuen Meteorologiegesetzes zu unterbreiten.
Der Bundesrat hat die Eckpunkte der Reform von MeteoSchweiz konkretisiert. Das zukünftige Aufgabenspektrum des nationalen Wetterdienstes wurde dabei klar definiert. Die im Gesetz festzulegende Grundversorgung soll u.a. folgende Aufgaben umfassen: Bereitstellung und Verarbeitung von Wetter- und Klimadaten, Entwicklung und Betrieb von Vorhersage-Modellen, Meteo-Warnungen, angewandte Forschung und Entwicklung sowie Flugwetter-Dienstleistungen.
Darüber hinaus erbringt MeteoSchweiz gewerbliche Leistungen, die in einem engen Zusammenhang mit den genannten Aufgaben stehen und privatrechtlich zu Marktpreisen verrechnet werden sollen. Die Ausweitung der Leistungen soll dazu beitragen, den Eigenfinanzierungsgrad von MeteoSchweiz zu erhöhen.
Mit diesem Entscheid hat der Bundesrat auch den Grundstein für den kostenlosen Zugang zu Wetter- und Klimadaten gelegt. Alle Daten aus der Grundversorgung werden nach dem Abschluss der Reform, d. h. ab dem Auslagerungszeitpunkt von MeteoSchweiz, voraussichtlich am 1. Januar 2014, frei zugänglich sein. Zudem werden grafisch aufbereitete Daten wie Radar- und Kamerabilder sowie Modellvorhersagen auf dem Internet kostenlos zur Verfügung stehen.
Samstag
11.12.2010