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Sonntag
19.06.2016

TV / Radio

Service-Public-Bericht-SRG-Bundesrat-Klein-Report

Die SRG soll weiterhin einen umfassenden Service public anbieten. Der Bundesrat will das heutige Modell nicht auf den Kopf stellen, aber an die digitalen Verhältnisse der heutigen Zeit anpassen, wie es im am Freitag veröffentlichten Bericht heisst.

Zunächst möchte er bei den neuen Konzessionen im Jahr 2019 Anpassungen vornehmen. Mittelfristig will der Bundesrat angesichts der Digitalisierung und der veränderten Mediennutzung das heutige Radio- und Fernsehgesetz zu einem Gesetz über elektronische Medien weiterentwickeln.

Die Nachrichtenagentur sda betitelte die SRG-Story mit «Keine Revolution bei der SRG» und dies wurde auch an der Medienkonferenz von Bundesrätin Doris Leuthard erkennbar. Sie verteidigte mehrheitlich die Programmautorität der SRG. Man wolle keine amerikanischen TV-Verhältnisse, so die Bundesrätin, wo am Bildschirm nur noch Tiere, «Schlangen und Elefanten zu sehen sind und das Programm laufend durch Pizzawerbung unterbrochen wird».

Die SRG soll ihre Programme und Online-Angebote in Zukunft noch deutlicher als bisher von kommerziellen Inhalten unterscheiden, wird im Bericht des Bundesrates festgehalten. Der breite Umfang und das hohe Niveau bei der Information sollen weiterhin den zentralen Pfeiler bilden. Der Bundesrat geht davon aus, dass die SRG mindestens die Hälfte der ihr zufliessenden Empfangsgebühren für die Information aufwendet.

Bei der Unterhaltung erwartet der Bundesrat von der SRG eine kritische Überprüfung ihrer bisherigen Praxis beim Einkauf von bestimmten Fremdproduktionen. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass der Service public von rein kommerziellen Sendern unterscheidbar ist. Im Sport sei die SRG gefordert, vermehrt Kooperationen mit anderen Veranstaltern einzugehen.

Weiter erwartet der Bundesrat, dass sich der Service public als Dienst an der Gesellschaft in Zukunft «besser legitimiert und seinen Mehrwert für die Gesellschaft deutlicher aufzeigt». Den Umfang der Finanzierung will der Bundesrat beibehalten. Sollte der Ertrag aus den Empfangsgebühren wegen des Bevölkerungswachstums weiter zunehmen, will er eine Senkung der Gebührenhöhe prüfen.

Bei den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen will der Bundesrat präzisere Vorgaben erlassen, um regionale Informationsleistungen einzufordern. Anpassungen soll es bei den konzessionierten kommerziellen Lokalradios geben, die einen publizistischen Leistungsauftrag, aber keinen Anspruch auf Gebührenunterstützung haben.