IT-Riese Facebook weht ein rauer Wind entgegen: Das Bundeskartellamt in Bonn kritisiert das soziale Netzwerk scharf für das «missbräuchliche Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ausserhalb der Facebook-Webseite».
Zu diesen Drittseiten gehören laut der Wettbewerbsbehörde konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann. Solche Schnittstellen seien dabei «millionenfach auf deutschen Webseiten und in Apps» verbreitet.
So ist das Amt der Ansicht, «dass Facebook missbräuchlich handelt, indem das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig macht, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen».
Nach der vorläufigen Auffassung des Bundeskartellamtes muss Facebook als marktbeherrschendes Unternehmen bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können.
«Die Teilnahme am Facebook-Netzwerk setzt eine Registrierung und eine uneingeschränkte Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen zwingend voraus. Der Nutzer wird vor die Wahl gestellt, entweder das `Gesamtpaket` zu akzeptieren oder auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten», schreibt das Bundeskartellamt in einer Mitteilung vom Dienstag.
Dabei werde die private Nutzung des Netzwerks unter anderem davon abhängig gemacht, dass Facebook unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln, den Facebook-Konten der Nutzer zuordnen und zu zahlreichen Datenverarbeitungsvorgängen verwenden könne.
Nach Bewertung des Bundeskartellamtes sind die Nutzungsbedingungen von Facebook zumindest in diesem Punkt nicht angemessen und verstossen zu Lasten der Nutzer gegen «datenschutzrechtliche Wertungen».
Diese «vorläufige rechtliche Einschätzung» schickte das Bundeskartellamt Facebook im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens «wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung», das die Behörde gegen den kalifornischen IT-Konzern führt.
Am Ende kann es laut dem Amt zu einer Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen. Eine abschliessende Entscheidung in der Sache werde aber nicht vor Frühsommer 2018 ergehen.