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Donnerstag
22.12.2011

Gemäss Bundesgericht war die Berichterstattung des Ostschweizer Fernsehens TVO zum Konzessionsstreit Ende 2009 sachgerecht. Dementsprechend haben die Richter damit einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) vom Januar 2011 aufgehoben.

Die UBI hatte eine Beschwerde der Tele Säntis AG gegen die Sendung «Fokus» auf TVO gutgeheissen. In der umstrittenen Sendung diskutierten der damalige St. Galler Regierungspräsident Joe Keller und TVO-Geschäftsführer André Moesch über jenen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes, welcher die Beschwerde von Tele Säntis gegen die Konzessionserteilung an TVO gutgeheissen hatte. Es habe sich bei dieser Sendung sowie drei weiteren Beiträgen um Kampagnenjournalismus für TVO gehandelt und die Fernsehbeiträge seien einseitig und tendenziös gewesen, so die Vorwürfe von Tele Säntis.

Das UBI entschied daraufhin, dass sich das Publikum aufgrund der Sendung «Fokus» vom Dezember 2009 keine eigene Meinung zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und zu damit verbundenen Aspekten hätte bilden können. Es sei nicht erkennbar gewesen, dass die Frage der Auswirkungen der Medienkonzentration in der betroffenen Region von grundsätzlicher Tragweite und umstritten sei. Der mittlerweile vom Bundesgericht aufgehobene Beschluss der UBI fiel Anfang Jahr einstimmig.

«Auch wenn das detaillierte Urteil noch nicht vorliegt, nimmt TVO das Ergebnis mit Genugtuung zur Kenntnis», teilte TVO am Mittwoch mit. Der Urheber der Beschwerde, Tele-Säntis-Initiant Günter Heuberger, trage die Gerichtskosten und müsse TVO eine Parteientschädigung zahlen.

Die Tele Säntis AG von Günter Heuberger steht in Konkurrenz zu TVO und hatte sich ebenfalls für eine Konzession im Versorgungsgebiet Region 11 Ostschweiz beworben.