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Freitag
02.05.2014

Medien / Publizistik

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen «Tages-Anzeiger»-Journalisten Maurice Thiriet abgelehnt. Thiriet war wegen eines Berichts über eine angeblich «eingebildete Astronautin» vom Zürcher Obergericht der üblen Nachrede schuldig gesprochen worden, worauf er das Urteil ans Bundesgericht weiterzog.

Das Bundesgericht hat nun aber das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Streitpunkt war der Begriff «Hochstaplerin», mit dem der Journalist die Frau im Artikel bezeichnet hatte.

Der Begriff könne zwar auch als Synonym für Angeberin, Prahlerin oder Wichtigtuerin verstanden und verwendet werden, heisst es im Urteil. Die Bezeichnung der Beschwerdegegnerin als «Hochstaplerin» enthalte im Gesamtzusammenhang im Bericht allerdings den Vorwurf, sie habe sich in zahlreichen Medienauftritten durch unwahre Angaben als angehende Nasa-Astronautin dargestellt und die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit getäuscht.

So habe die Frau zwar erst angegeben, sie sei «Nasa-Mitarbeiterin». Das sei zwar unzutreffend, «aber - angesichts gewisser Verbindungen zwischen dem U.S. Space and Rocket Center und der Nasa - nicht gänzlich falsch», kam das Bundesgericht zum Schluss.

«Zwar hätte man in der ersten Phase der medialen Berichterstattung über die Beschwerdegegnerin allenfalls noch in guten Treuen annehmen dürfen, dass ihr Verhalten zumindest hart an Hochstapelei grenze», heisst es weiter. «In der zweiten Phase der Berichterstattung stellte indessen die Beschwerdegegnerin mehrfach klar, dass sie keine angehende Nasa-Astronautin sei und Trainings auf privater Basis absolviere.»

Die Bezeichnung der Beschwerdegegnerin als «Hochstaplerin» sei geeignet, um die Beschwerdegegnerin als Geschäfts- oder Berufsfrau in der gesellschaftlichen Geltung und Geltung als ehrbarer Mensch herabzusetzen, folgerte das Bundesgericht. Der Beschwerdeführer habe somit durch die inkriminierte Äusserung den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.