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Freitag
17.03.2017

Vermarktung

Das Bundesgericht hat einen für die Plakatwerbung wegweisenden Entscheid gefällt: Die Stadt Lausanne durfte bei der öffentlichen Ausschreibung der Plakatkonzession neben finanziellen auch qualitative Kriterien berücksichtigen und hat diese korrekt bewertet.

Damit bleibt die Konzessionsvergabe für insgesamt 1980 Plakatflächen in der Stadt Lausanne an die APG doch gültig, nachdem das Kantonsgericht im September 2015 einen Rekurs von Mitbewerber Clear Channel noch gutgeheissen hatte. Dagegen gelangte wiederum die APG vor das Bundesgericht, das höchste Schweizer Gericht.

«Das Bundesgericht kehrt das Urteil des Kantonsgerichts um, was nicht üblich ist», sagt APG-CEO Markus Ehrle am Donnerstag gegenüber dem Klein Report. Grund für den Richtungswechsel: «Das Bundesgericht attestiert der Stadt Lausanne, dass sie richtig und korrekt ausgeschrieben und sämtliche Kriterien gültig und fair bewertet hat», ergänzt Beat Holenstein, Leiter Partner & Product Management APG.

Gegenüber dem Klein Report bezeichnet Holenstein den Entscheid der Lausanner Richter sogar als «wegweisend»: «Aufgrund ihrer Autonomie darf eine Stadt oder eine Gemeinde die qualitativen Kriterien selber festlegen», erklärt er dem Klein Report.

Das Kantonsgericht war noch der Ansicht, dass die Stadt Lausanne die Kriterien anders hätte festlegen müssen oder gar nicht hätte berücksichtigen dürfen. «Der Entscheid ist wegweisend für künftige Ausschreibungen: Qualitative Kriterien sind wichtig und dürfen weiterhin berücksichtigt werden. Auch in Lausanne hat die APG am besten abgeschnitten. Dies hat das Gericht nun bestätigt», so Holenstein.

Wegen des langen Verfahrens herrschte bis zuletzt Unsicherheit bei der APG, wodurch sich auch die Umsetzung des Plakatierungskonzeptes in Lausanne verzögerte: «Alles war blockiert. Die e-Panels und weitere Angebote konnten leider noch nicht umgesetzt werden. Nun werden wir mit der Stadt zügig an die Umsetzung herangehen», sagt Markus Ehrle.