Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 veröffentlicht. Die vom Bundesstrafgericht neu geschaffene Bundeskompetenz im Bereich Phishing sei für die Bundesanwaltschaft eine Herausforderung, heisst es darin. Von den Kantonen seien rund 150 Fälle an die BA weitergeleitet worden.
Wegen fehlender Ressourcen wurden bisher nur zwei Phishing-Verfahren als Pilotfälle eröffnet. In den restlichen Verfahren seien Geldflüsse überwacht und sichergestellte Beträge an die Geschädigten zurückerstattet worden. Die BA beantragte beim Parlament wegen der zusätzlichen Arbeitslast vier zusätzliche Stellen. Ausserdem ist aus ihrer Sicht auch eine Aufstockung auf polizeilicher Seite nötig.
Insgesamt zieht Bundesanwalt Michael Lauber nach seinem zweiten Amtsjahr ein positives Fazit. Die BA sei eine gut funktionierende Institution, hält er im Jahresbereicht fest.
Lauber organisierte die Strafverfolgung des Bundes neu und führte im Jahr 2012 ein Verfahrenscontrolling ein. Dieses trage massgeblich zur Effizienzsteigerung bei, heisst es im Bericht vom Freitag.
Bei der Bundesanwaltschaft hängig sind insgesamt 367 Strafuntersuchungen. Von diesen sind 109 älter als zwei Jahre. Im Vorjahr waren es 111. Neu eröffnet wurden im Jahr 2013 221 Strafuntersuchungen 888 wurden erledigt.