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Donnerstag
15.02.2018

IT / Telekom / Druck

Die Geldschiebereien in der Postauto-Buchhaltung kommen nun vor die Justiz: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Strafanzeige «gegen unbekannt» eingereicht. 

Die Strafermittlungsbehörden werden die Postauto-Buchführung nun auf Verletzungen des Verwaltungsstrafrechts, Betrugs- und Urkundendelikte sowie ungetreue Geschäfts- und Amtsführung hin abklopfen. Deponiert hat die Bundesbehörde die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern und bei der Bundesanwaltschaft, wie das BAV mitteilte.

Das Bundesamt für Verkehr beaufsichtigt die subventionierten Geschäfte der Postauto AG. In dieser Funktion verzeigte es die fraglichen Organe der Schweizerischen Post und der Postauto AG.

Die Postauto Schweiz AG hat während Jahren Gewinne über buchhalterische Tricks verschoben und so 78 Millionen Franken Subventionen zu viel eingestrichen.