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Dienstag
12.05.2020

Medien / Publizistik

«Unbestritten ist, dass die NZZ für einen sehr grundsätzlichen Artikel in einem sehr wichtigen, umstrittenen Gebiet eine Studie zugrunde legte, welche zum Teil veraltete Daten beinhaltete», schreibt der Presserat.

«Unbestritten ist, dass die NZZ für einen sehr grundsätzlichen Artikel in einem sehr wichtigen, umstrittenen Gebiet eine Studie zugrunde legte, welche zum Teil veraltete Daten beinhaltete», schreibt der Presserat.

Zwei Leser haben der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) vorgeworfen, dass sie mit alten und falschen Daten Stimmung gegen Elektro-Autos mache. Für den Schweizer Presserat steht Aussage gegen Aussage.

«Wer vom VW Golf auf einen Tesla umsteigt, tut seinem Gewissen einen Gefallen - nicht unbedingt dem Klima». So heisst der Titel des Berichts von Stefan Häberli in der NZZ vom 15. Juli 2019.

Ein Teil des Artikels dreht sich um die Einschätzung, dass Fotovoltaik klimaschädlicher sei als Atomstrom, wenn man nämlich die CO2-Belastungen einrechne, die anfallen, bis die Zellen effektiv Strom liefern.

Diese Belastungen betragen laut einer zitierten Studie 81 Gramm pro Kilowattstunde. Damit sei dieser Strom deutlich klimaschädlicher als die hierzulande vor allem aus Wasser und Kernspaltung erzeugte Elektrizität (30 Gramm).

Die schlechte CO2-Bilanz von Solarstrom beruhe auf einer veralteten Studie, beschwerten sich die beiden Leser beim Presserat. Die Daten seien neun Jahre alt; gerade auf diesem Gebiet sei der technische Fortschritt rasant.

So hätte die «Neue Zürcher Zeitung» erwähnen müssen, dass die CO2-Belastung von Solarstrom heute vermutlich bei 30 Gramm liege und nicht bei 81 Gramm.

Zudem sei schon kurz nach Veröffentlichung der Studie festgestellt worden, dass diese Fehler enthalte. Weil sich der NZZ-Autor für einen so grundsätzlichen Artikel in einem so wichtigen Gebiet einzig auf eine «völlig überholte Studie» stütze, verletze er die Verpflichtung zur Wahrheitssuche, so die Beschwerdeführer.

Die NZZ gestand ein, dass die dem Artikel zugrundeliegende Studie auf «teilweise veralteten Daten» basiere. Der Autor habe ein halbes Dutzend weiterer Studien zu Rate gezogen; die meisten davon nannte die NZZ gegenüber dem Presserat nicht beim Namen.

Da die benutzte Studie aus dem Jahr 2010 aber besser vergleichbar und besser auf die Schweiz zugeschnitten gewesen sei, habe Stefan Häberli schliesslich speziell diese zitiert.

Und der Vorwurf, die NZZ mache sich mit diesem Artikel zum «Botschafter der Klimaleugner», sei schon deswegen falsch, weil ja der ganze Artikel unter der Prämisse stehe, dass ein Zusammenhang bestehe zwischen CO2-Ausstoss und Klimawandel, verteidigte sich die Zeitung gegenüber dem Presserat.

Für das Gremium ist der Fall nicht zu entscheiden: «Unbestritten ist, dass die NZZ für einen sehr grundsätzlichen Artikel in einem sehr wichtigen, umstrittenen Gebiet eine Studie zugrunde legte, welche zum Teil veraltete Daten beinhaltete.»

Ob dies unter wissenschaftlicher Optik verfehlt oder zulässig war, könne der Presserat nicht beurteilen. «Gestützt auf die mit der Beschwerde und der Beschwerdeantwort entstandene Aktenlage - und nur diese ist für den Presserat massgebend - steht Aussage gegen Aussage.» 

Eine Verletzung der Wahrheitspflicht kann das Gremium daher nicht feststellen.