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Montag
24.11.2014

Medien / Publizistik

Ein «Blick»-Journalist soll 2011 nach einem Vergewaltigungsfall in St. Gallen illegal Polizeibilder beschafft haben. Das Kreisgericht Wil verurteilte ihn deswegen zu einer bedingten Geldstrafe. Vor dem Kantonsgericht forderte der Journalist am Montag einen Freispruch.

Das Urteil wird voraussichtlich am Dienstag bekannt gegeben. Der «Blick» hatte im Mai 2011 über die Verhaftung zweier Taxifahrer in St. Gallen berichtet, denen Vergewaltigungen vorgeworfen wurden. Der Bericht war mit Fotos der Tatverdächtigen bebildert. Einer der beiden abgebildeten Männer war aber unschuldig.

Ein Kantonspolizist hatte die Fotos einem Privatdetektiv gegeben und damit das Amtsgeheimnis verletzt. Der Privatdetektiv wiederum soll vom «Blick»-Journalisten zur illegalen Bilderbeschaffung angestiftet worden sein. Das Kreisgericht Wil verurteilte 2013 alle drei Beteiligten zu bedingten Geldstrafen.