Shopping-Portale, die hierzulande einen gewissen Mindestumsatz erreichen, werden neu den Schweizer Versandhändlern gleichgestellt. Deshalb dürfte der Online-Einkauf von Produkten mit einem Wert unter 65 Franken ab dem nächsten Jahr etwas teurer werden.
An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, dass die «Verordnung zur Versandhandelsregelung» per 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Sie ist Teil der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes.
Mit der neuen Verordnung werden sogenannte «Kleinsendungen», die von einem ausländischen Händler in die Schweiz geschickt werden, von der Mehrwertsteuer erfasst. Die Änderung betrifft Lieferungen mit einem Steuerbetrag von fünf Franken oder weniger, sofern mit ihnen jährlich mindestens 100`000 Franken umgesetzt werden.
Ein Steuerbetrag von fünf Franken entspricht beim Normalsatz von 7,7 Prozent einem Warenwert von 65 Franken inklusive Versandkosten. Beim reduzierten Satz von 2,5 Prozent, der zum Beispiel für Bücher, Zeitschriften oder Lebensmittel gilt, entspricht das einem Warenwert von 200 Franken.
Sofern die Versandhändler die Mehrwertsteuer auf die Kunden abwälzen, werden diese Produkte aus dem Ausland ab dem nächsten Jahr für Schweizer Konsumenten etwas teurer. Der Bund rechnet hingegen mit Mehreinnahmen von etwa 20 Millionen Franken.