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Donnerstag
13.09.2018

TV / Radio

Betroffen sind Billaggebühren vor April 2015

Betroffen sind Billaggebühren vor April 2015

Das Parlament hat bei der über Jahre zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren für Radio und Fernsehen ein Machtwort gesprochen. Der Bundesrat muss eine Rechtsgrundlage schaffen, damit alle Konsumenten und Unternehmen das zu viel bezahlte Geld zurückerhalten.

Die dahingehende Motion von SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger hat am Mittwoch die letzte Hürde genommen. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat mit 37 zu 1 Stimmen für die Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuer. Die kleine Kammer folgte damit der Empfehlung ihrer vorbereitenden Kommission.

Auch der Bundesrat zeigt sich inzwischen mit der Rückerstattung einverstanden, obwohl das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) über ein immer noch hängiges Verfahren vor Bundesgericht verhindern will, dass die unrechtmässig erhobene Steuer von 2,5 Prozent auch rückwirkend an die Konsumenten zurückbezahlt werden muss.

Die offen formulierte Motion von Flückiger lässt den nötigen Spielraum, um sie im Einklang mit einem künftigen Entscheid aus Lausanne umsetzen zu können - anders als eine weitere Vorlage aus dem Nationalrat, die eine Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuer rückwirkend auf fünf Jahre forderte. Diese lehnte der Ständerat deshalb ab.