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Dienstag
13.04.2021

Medien / Publizistik

Kein Helikoptergeld für die Berner Medien, aber eine neue gesetzliche Grundlage für die Sicherung der publizistischen Vielfalt...

Kein Helikoptergeld für die Berner Medien, aber eine neue gesetzliche Grundlage für die Sicherung der publizistischen Vielfalt...

Im Kanton Bern soll die publizistische Medienvielfalt auch in Zukunft sichergestellt sein. Der Regierungsrat will deshalb das Informationsgesetz den heutigen Bedürfnissen und der technologischen Entwicklung anpassen.

Das revidierte Gesetz schaffe auch die Grundlage, um die Medien im Kanton Bern indirekt fördern zu können, wie die Medienstelle der Regierung am Montag schreibt.

Das geltende Informationsgesetz stammt aus dem Jahr 1993. In den letzten Jahren haben sich die Informations- und Kommunikationstechnologien stark gewandelt. Internet und Social Media haben eine zentrale Rolle in der Behördenkommunikation erhalten. Vieles geschehe inzwischen auch interaktiv, berichtet der Berner Regierungsrat.

Mit der vorgesehenen Revision des Informationsgesetzes würden die Rechtsgrundlagen für die behördliche Informationstätigkeit der technologischen Entwicklung angepasst, schreibt der Regierungsrat. Die Revision des Informationsgesetzes schaffe auch die gesetzlichen Grundlagen, damit die Berner Medien vom Kanton finanziell gefördert werden können.

«Die Unterstützung soll indirekt wirken, sodass die Unabhängigkeit der Medien dadurch nicht gefährdet wird», heisst es vonseiten der Behörde. Die Vorlage beschränke die Förderung zudem auf Medien mit Berichterstattungen zu kantonalen und lokalen Themen mit politischer Relevanz.

Die neuen Gesetzesbestimmungen zur Medienförderung definieren jedoch noch keine konkreten Förderungsinstrumente. Bei der Festlegung konkreter finanzieller Beiträge werde dannzumal auch die finanzpolitische Lage des Kantons zu berücksichtigen sein.

Beispiele für eine indirekte Medienförderung wären etwa die finanzielle Unterstützung von Nachrichtenagenturen, Finanzhilfen für digitale Medieninfrastrukturen oder für Institutionen, die ihrerseits Medien unterstützen, etwa durch vergünstigte Aus- und Weiterbildungsangebote für Medienschaffende, wie es heisst.

Für die französischsprachigen Medien des Kantons erfolgt die Förderung über eine Ausweitung der bestehenden Bestimmungen. Bereits heute erhalten die Radiostationen im französischsprachigen Kantonsteil direkte Förderbeiträge. Mit der Revision des Informationsgesetzes wird die bestehende Radioförderung auf alle Medien ausgedehnt.

«Eine direkte Medienförderung im französischsprachigen Kantonsteil soll die Lokalberichterstattung in diesem geografisch beschränkten Marktgebiet langfristig sichern», heisst es im revidierten Gesetz.

Schliesslich sollen auch die Medienkompetenz und die politische Bildung insbesondere von jungen Menschen gestärkt werden.

Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei ermächtigt, das revidierte Gesetz über die Information der Bevölkerung bis am 9. Juli 2021 in die Vernehmlassung zu schicken.