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Donnerstag
17.12.2015

Vermarktung

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat der SRG vorderhand untersagt, sich in der neuen Werbeallianz zu engagieren. Mit einer vorsorglichen Massnahme hat das Bakom am späten Mittwochnachmittag reagiert, nachdem am Morgen die Wettbewerbshüter die Werbeallianz zwischen der Swisscom, der SRG und Ringier ohne jegliche Auflagen durchgewinkt hatten.

Die rundfunkrechtliche Überprüfung der Beteiligung der SRG am Joint Venture durch das Bakom sei noch im Gang. Es werde «insbesondere geprüft, ob das von der SRG mitgetragene Joint Venture die Erfüllung des Programmauftrages der SRG beeinträchtigt und/oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt». Gegebenenfalls könne das Bakom dem Uvek konkrete Auflagen an die SRG vorschlagen.

Mit dieser Verfügung wolle man sicherstellen, dass die laufende Prüfung weitergeführt werden kann, «ohne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden», so das Bakom.

«Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Aufsichtsverfahrens des Bakom, spätestens aber bis zum 31. März 2016», so das Bundesamt.