Content:

Dienstag
02.04.2019

TV / Radio

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat einen neuen Leitfaden verfasst. Darin wird privaten Radio- und Fernsehveranstaltern erklärt, wie sie Subventionen für die Archivierung ihrer Sendungen erhalten können.

«Um Interessierten die Einreichung eines Unterstützungsgesuches zu erleichtern, stellt das Bakom einen Leitfaden zur Verfügung», schreibt die Bundebehörde zum vierseitigen Dokument, das seit Ende März auf der Bakom-Website zugänglich ist.

Während die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) verpflichtet ist, ihre Eigenproduktionen selber zu archivieren, kann das Bakom private Schweizer Anbieter dabei unterstützen, ihre Sendungen auf freiwilliger Basis ebenfalls dauerhaft zu erhalten.

Für solche Archivierungsprojekte privater Veranstalter steht jährlich eine Million Franken zur Verfügung. Finanziert wird die Unterstützung über die Radio- und Fernsehabgabe.

Voraussetzung für die Subventionierung: Die archivierten Sendungen müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dabei übernimmt das Bakom maximal 50 Prozent der Projektkosten für die Archivierung. Für die restliche Finanzierung muss der Subventionsnehmer selber oder mit Hilfe Dritter aufkommen.

Ausserdem müssen bei der Archivierung bestimmte Qualitätskriterien eingehalten werden, die von Memoriav, Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, überprüft werden.

Sind alle Anforderungen erfüllt, so hat das Bakom das letzte Wort. «Dieses erlässt eine formelle Verfügung, in welcher die Höhe und die Bedingungen der finanziellen Unterstützung festgehalten werden», heisst es im Bakom-Leitfaden.