Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat erst Ende 2013 eine neue Vorschrift für DAB-Repeater-Anlagen erlassen. Nun hat das Schweizer Software-Engineering-Unternehmen Sumatronic den ersten Repeater auf den Markt gebracht, der die Vorschriften des Bakom erfüllt.
Den Einsatz solcher Repeater sieht Sumatronic in erster Linie in den Verkaufslokalen. Viele Ladengeschäfte würden sich hinter Metallfassaden, in Untergeschossen oder in Gebäudekomplexen befinden, die keinen oder nur einen schlechten DAB-Empfang ermöglichen, heisst es.
«Das Sehen, Anfassen und Ausprobieren der Ware in den Läden ist der wesentliche Unterschied zum Kauf im Internet», führt Sumatronic aus. «Die meisten Läden fühlen sich durch die Internet-Shops am meisten konkurriert. Ohne DAB-Empfang ist es vergleichbar, wie wenn alle TV-Geräte im Laden dunkel wären.»
Mit der Bakom-Norm sei der Betrieb frei von Konzessionsgebühren und ohne Bewilligungsverfahren gestattet. Es entstehen nur einmalige Kosten. «Der Betrieb illegaler Repeater-Anlagen hingegen kann hohe Bussen und Schadensersatzforderungen verursachen, weil der Funk von Rettungskräften gestört werden kann», warnt das Software-Engineering-Unternehmen.
Zur einer Repeater-Anlage gehört eine Empfangsantenne auf dem Dach und eine Sendeantenne im Laden.