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Sonntag
27.06.2021

TV / Radio

Aus Sicht von Telesuisse ist das Vorgehen des Bakoms «politisch bedenklich, juristisch zweifelhaft und methodisch untauglich»... (Bild: Screenshot Telebasel)

Aus Sicht von Telesuisse ist das Vorgehen des Bakoms «politisch bedenklich, juristisch zweifelhaft und methodisch untauglich»... (Bild: Screenshot Telebasel)

«Wenn Telebasel über ein Auswärtsspiel des FC Basels berichtet, zählt das nicht als Regionalinformation», sagt André Moesch, Telebasel-Geschäftsführer und Präsident des Verbands der Regionalfernsehen Telesuisse, auf Anfrage des Klein Reports am Donnerstag.

Mit diesem absurden Beispiel bringt Moesch den Ärger von Telesuisse über die neue Messmethode des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) auf den Punkt. «Die Methode ist schlicht untauglich, um die publizistische Leistung der konzessionierten Sender zu messen», meint Moesch.

Anlass des Ärgers sind die am Donnerstag publizierten Ergebnisse der Programmanalyse, die das Bakom in Auftrag gegeben hat. Daraus geht hervor, dass zwei der insgesamt 13 untersuchten TV-Stationen durchgefallen sind – sprich: sie erfüllen die Vorgaben des Bakoms nicht.

Nun haben die betroffenen Sender Tele Bärn und Tele Ostschweiz, die beide zu CH Media, dem Joint-Venture der NZZ und AZ Medien, gehören, ein Aufsichtsverfahren des Bakoms am Hals. «Bei Wiederholung droht diesen Sendern im schlimmsten Fall der Entzug ihrer Konzession», warnt André Moesch.

Aus Sicht von Telesuisse ist das Vorgehen des Bakoms «politisch bedenklich, juristisch zweifelhaft und methodisch untauglich», so Moesch weiter zum Klein Report.

«An wenigen zufällig ausgewählten Tagen werden die als regional eingestuften Beiträge sekundengenau zusammengezählt, was dann einen Minimalwert von 150 Minuten pro Woche ergeben muss», beschreibt Moesch die Messmethode, die seit Anfang 2020 in Kraft und für Telesuisse ein Dorn im Auge ist.

Die Länge von Beiträgen werde so faktisch zum journalistischen Qualitätsmerkmal, findet Moesch. Zudem zeige das Beispiel mit den Fussball-Auswärtsspielen, dass die Einstufung, was als regional gelte, «absurde Züge» annehme, fügt er an.

Die Unterscheidung zwischen relevanten und nicht relevanten Beiträgen sei ebenfalls «fragwürdig»: «Nur in Ausnahmefällen würden Berichte über Unglücke oder Verbrechen als relevant durch das Bakom eingestuft. Das ist gerade im lokalen Bereich weltfremd», erklärt Moesch.

Schützenhilfe erhält der Verband von Staatsrechtsprofessor und Medienrechtler Urs Saxer, der in einem Gutachten, das von Telesuisse in Auftrag gegeben wurde, klar und deutlich festhält: «Das Bundesamt überschreitet seine Kompetenz und greift in die Programmautonomie der Sender ein.»

Tele Bärn und Tele Ostschweiz haben nun die Möglichkeit, Stellung zu den Ergebnissen der Programmanalyse zu nehmen. Das Bakom werde diese anschauen und dann entscheiden, ob es zum Beispiel eine Sanktion ausspricht, beschreibt André Moesch die nächsten Schritte.

Falls sich die Sender juristisch gegen das Vorgehen des Bakoms zur Wehr setzen, werden sie von Telesuisse unterstützt, versichert Moesch. Der Verband wünsche sich ohnehin, dass es zu einer richterlichen Beurteilung der neuen Messmethode käme. «Nur so haben wir Klarheit, ob das Bakom tatsächlich seine Kompetenzen überschreitet», begründet Moesch.