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Dienstag
01.03.2016

Medien / Publizistik

Die drei Allianz-Partner können loslegen

Die drei Allianz-Partner können loslegen

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) haben am Montag grünes Licht gegeben für das Joint Venture von SRG, Ringier und Swisscom. In einer Medienmitteilung schreibt das Bakom, dass es als Aufsichtsbehörde die weitere Entwicklung der Werbeallianz aber eng begleiten werde.

Die Erlaubnis der Werbeallianz erfolgt dabei ohne formelle Auflagen. Das Uvek und das Bakom schreiben in einer Mitteilung, dass zum heutigen Datum «keine gefestigten Aussagen» über die Entwicklung des Marktes und die Auswirkungen des Joint Ventures auf bestimmte Medien gemacht werden können. Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte, die auf eine erhebliche Beschränkung des Entfaltungsspielraums anderer Medienunternehmen hindeuten würden.

Dasselbe gelte für eine Beeinträchtigung der Erfüllung des SRG-Programmauftrags. «Sollten sich nach Aufnahme der Tätigkeit des Joint Ventures konkrete Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erfüllung des SRG-Programmauftrages oder eine erhebliche Beschränkung anderer Medienunternehmen ergeben, so wird das Bakom den Sachverhalt erneut prüfen», schreiben die Behörden weiter.

Aus diesem Grund habe man die SRG verpflichtet, halbjährlich über das vermarktete Portfolio, die Zugangsbedingungen für kommerzielle Partner und die Entwicklung der Werbe- und Sponsoringeinnahmen zu berichten. Falls Hinweise bestehen würden, dass die Mitwirkung der SRG im Werbevermarktungsunternehmen relevante Auswirkungen auf ihre eigene Leistungserfüllung oder auf andere Medienunternehmen haben sollte, kann das Uvek wieder ein Verfahren nach Art. 29 ETVG aufnehmen.

Weiter schreibt das Bakom, dass die zielgruppenspezifische Werbung, die im linearen TV-Angebot der SRG angeboten werden soll, zum jetzigen Zeitpunkt für die SRG nicht erlaubt sei und neue Regeln erfordere. So sei man zum Schluss gekommen, dass die Auswechslung der Werbeblöcke aus rechtlicher Sicht neue, konzessionierungspflichtige Programme schaffen würde.

Das Uvek und das Bakom schreiben zudem, dass die rechtlichen Möglichkeiten für die Einführung der zielgruppenspezifischen Werbung rasch analysiert und die nötigen Schritte eingeleitet werden. Dabei werde man die Interessen der gesamten Medienbranche berücksichtigen. Es stehe der SRG frei, ein Gesuch um Anpassung ihrer Konzession zu stellen.

Das Uvek erachte es als wichtig, dass allle konzessionierten Fernsehveranstalter, inklusive der SRG, die Vorteile der zielgruppenspezifischen Werbung nutzen können, um mittelfristig die Werbeeinnahmen abzusichern. Darum unterstütze man «grundsätzlich Innovation» auch im Werbebereich.