Content:

Donnerstag
16.11.2017

TV / Radio

Türöffner für Zusammenschlüsse privater Anbieter: Nach dem Nationalrat hat sich auch die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) für eine Abschaffung der «2-plus-2-Regel» ausgesprochen. Sie besagt, dass ein Veranstalter oder ein Unternehmen maximal zwei Fernseh- und zwei Radiokonzessionen erwerben darf.

Die Kommission beschloss jedoch einstimmig, die Motion in einem entscheidenden Punkt abzuschwächen. So wird im geänderten Text der Vorlage von der ursprünglich ebenfalls vorgesehenen Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete abgesehen.

Denn diese würde «entweder zu einer aus föderalistischen Gründen heiklen Verringerung der Anzahl oder zu unerwünschten Überschneidungen der Gebiete führen», begründete die KVF-S ihren Entscheid in ihrem Sitzungsbericht vom Mittwoch.

Ganz anders sieht dies die Schwesterkommission im grossen Rat, die vor der Abstimmung im Nationalrat zur Motion am 11. September schrieb, dass durch die Vergrösserung der Versorgungsgebiete insbesondere regionale Fernsehkanäle «eine höhere Wirtschaftlichkeit und Qualität erreichen» sollen. Dies solle schliesslich zur Stärkung von elektronischen Service-public-Angeboten ausserhalb der SRG beitragen.

Ebenfalls eine Änderung verlangt die KVF-S bei einer Motion für ein «Shared-Content-Modell». Dieser politische Vorstoss sieht vor, dass «private Schweizer Medienanbieter» ausgestrahlte Beiträge der SRG ohne grossen Aufwand weiterverwenden dürfen.

Zwar nahmen der Nationalrat und die KVF-S den politischen Vorstoss an, die Kommission im kleinen Rat verlangte jedoch eine Streichung des letzten Satzes, der lautet: «Die SRG soll bei Eigen- und Fremdproduktionen nach Möglichkeit die für eine Weitergabe notwendigen Urheber- und Nutzungsrechte erwerben.» So sei die Kommission der Meinung, «dass in Bezug auf die Urheber- und Nutzungsrechte das geltende Recht beibehalten werden soll».