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Mittwoch
25.05.2011

TV / Radio

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) hält zwar am Grundsatz einer geräteunabhängigen Abgabe für alle Haushalte und Betriebe fest. Wie sie am Dienstag mitteilte, hat die KVF aber mit 17 zu 7 Stimmen einer vom Ständerat vorgeschlagenen Änderung des Gesetzestextes zugestimmt. Diese nimmt kleine Betriebe ausdrücklich von der Gebührenpflicht aus. «Die KVF hält fest, dass die Befreiung der Kleinbetriebe von der Gebührenpflicht immer auch ihr Ziel gewesen sei», teilte die Kommission am Dienstag mit.

Beim Schweizerischen Gewerbeverband (sgv), der als grösste Dachorganisation der Schweizer KMU-Wirtschaft 280 Verbände und gegen 300 000 Unternehmen vertritt, ist die Freude über den Beschluss der KVF gross. «Das ist ein sehr guter Entscheid. Keine Person kann die gleiche Leistung zweimal beziehen. Deshalb muss verhindert werden, dass ein Unternehmer für eine Leistung, für die er bereits als Privatperson gezahlt hat, ein zweites Mal zur Kasse gebeten wird», erklärte sgv-Kommunikationsleiter Ruedi Christen am Dienstag gegenüber dem Klein Report. Mit dem jetzigen Motionstext, welcher die Gebührenbefreiung der kleinen Betriebe vorsieht, könne er leben. «Noch besser wäre, wenn alle Unternehmen von der Mediensteuer befreit würden», so Christen.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hatte im Februar 2010 beschlossen, den Bundesrat mittels Motion zu einer Änderung des heutigen Modells der Radio- und Fernsehgebühren zu beauftragen. Das heutige System, das im Wesentlichen auf die Empfangsgeräte abstellt, habe sich angesichts des technologischen Wandels als überholt herausgestellt. Die neue Abgabe soll neu geräteunabhängig von allen Haushalten und Betrieben getragen werden. Die Kommission wollte aber für kleine Betriebe und aus sozialpolitischen Gründen eine Gebührenbefreiung ermöglichen. Der Nationalrat hat die damalige Motion der KVF in der Herbstsession 2010 mit 96 zu 71 Stimmen angenommen.

Diese Motion war anschliessend auch im Ständerat stark umstritten, insbesondere was die Gebührenpflicht der Unternehmen anbelangte. Die Kommission des Ständerats änderte deshalb den Text der Motion insofern ab, dass «kleine Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe» von der Gebührenpflicht befreit sein sollen. Der Ständerat hat die so geänderte Motion in der Frühjahrssession 2011 einstimmig angenommen.

Zum gleichen Thema hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) am Dienstag die parlamentarische Initiative «Keine Radio- und TV-Gebühren für Internet und Handy» der Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli abgelehnt - dies ebenfalls mit ebenfalls mit 17 zu 7 Stimmen.