Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zur Änderung von Artikel 293 des Strafgesetzbuches - im Volksmund auch «Maulkorb-Paragraf» genannt - Kenntnis genommen. Er stellt den Entwurf nicht in Frage.
Mit der Änderung dieser Bestimmung, welche die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen unter Strafe stellt, soll klargestellt werden, dass die Gerichte zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und dem öffentlichen Interesse zur Veröffentlichung abwägen müssen. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichts und des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.