Die Schweizerische Depeschenagentur SDA befindet sich im Besitz der Schweizer Verleger und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG. Doch durch Fusionen und Printobjekt-Abtausch kommen die pluralistischen Strukturen des SDA-Aktionariats durcheinander. Man kann es drehen und wenden wie man will; die Tamedia AG dominiert das Berner Verlagsbusiness und die entsprechenden Tageszeitungen und Publikationen sowie Medien. Inzwischen zählt auch die Romandie zum Einflussgebiet der Manager am Werdplatz in Zürich.
Mit Edipresse und der Berner Espace-Media-Gruppe sind starke regionale Medienkonzerne zu Tamedia gekommen, die ebenfalls Aktionäre der SDA sind. Nach Schätzung des Klein Reports dürfte so der Aktienanteil der Tamedia (plus Edipresse) auf rund einen Viertel steigen. Die Tamedia bestätigt, dass sie «aktuell rund 14 Prozent des Aktienkapitals der Schweizerischen Depeschenagentur SDA hält und damit zu den grösseren Aktionären zählt» (Stand 21. April 2010, Anmerkung der Redaktion).
«Durch den Regionalzeitungsabtausch steigt dieser Prozentsatz minimal. Edipresse, an der Tamedia eine Minderheitsbeteilung hält, hat einen Anteil von rund 11 Prozent. Während Edipresse im Verwaltungsrat der SDA vertreten ist, stellt Tamedia keinen Vertreter», erklärte Eliane Gräser von der Tamedia-Unternehmenskommunikation auf entsprechende Fragen des Klein Reports. Offenbar weiss die Kommunikationsabteilung nicht, dass Hans Heinrich Coninx, ehemaliger langjähriger Verleger des «Tages-Anzeigers», den Verwaltungsrat der SDA zurzeit präsidiert und dort seit 1994 Mitglied ist.
Eliande Gräser weiter: «Tamedia strebt nicht die Mehrheit der SDA an, ein breit abgestütztes Aktionariat, zu dem auch verschiedene regionale Medienhäuser gehören, ist wichtig für die SDA. Grundsätzlich sind alle Medienunternehmen an einer gesunden SDA interessiert, die ihren Versorgungsauftrag in ansprechender Qualität, in allen Landessprachen und zu marktgerechten Kosten anbietet.»
Die Tamedia-Unternehmenskommunikation sieht also keine Dominanz des eigenen Konzerns und liess erklären: «In den Statuten der SDA gibt es keine Besitzbeschränkung, die Statuten limitieren jedoch das Stimmrecht auf 20 Prozent. (Art. 7 Stimmrecht, Vertretung: Jede Aktie gibt Anrecht auf eine Stimme. Ein Aktionär, der in der Generalversammlung nebst seinen eigenen Aktien diejenigen von anderen Aktionären vertritt, darf das Stimmrecht von maximal 20 Prozent der an der Generalversammlung gesamthaft vertretenen Aktien ausüben. Dieselbe Einschränkung gilt für einen Vertreter, der nicht selber Aktionär ist.)»
Wie dem auch sei, die Tamedia könnte ihre publizistischen Interessen weiter geltend machen, dass die SDA zum Beispiel zu einem erweiterten Redaktionsdienstleister umgebaut wird. Die «Berner Zeitung» lässt ja schon heute den Auslandteil der Zeitung durch die SDA-Redaktion produzieren. Man könnte sich gut vorstellen, dass auch das Ressort Sport und die Bundeshaus-Berichterstattung durch die Nachrichtenagentur betreut wird. Damit könnte man am Zürcher Werdplatz viele Journalistinnen und Redaktoren einsparen und sich wieder mehr auf das Abkassieren im Werbebusiness konzentrieren. Die meist noch renitente Journalistenkaste könnte so reduziert und diszipliniert werden.
Sonntag
25.04.2010