Die Einschränkungen des Aufenthaltes im öffentlichen Raum und die durch Notverordnungsrecht angeordneten Ladenschliessungen haben die Geschäftsaktivitäten der APG stark getroffen.
Denn die analogen und digitalen Werbeträger des Aussenwerbekonzerns befinden sich vorwiegend im öffentlichen Raum, in Bahnhöfen, Shoppingcentern, Berggebieten oder im Flughafen - und hier steht das Leben still.
«Der Verwaltungsrat und die Unternehmungsleitung der APG|SGA haben deshalb veranlasst, per 24. März 2020 und bis auf Weiteres Kurzarbeit einzuführen», teilte der börsenkotierte Konzern am Montag mit. Obwohl die wirtschaftlichen Folgen derzeit noch nicht absehbar seien, müsse das Unternehmen für die kommenden Wochen oder Monate von einem erheblichen Umsatzrückgang ausgehen.