Dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) bläst ein starker Wind entgegen: Der Basler Verein Digitale Gesellschaft hat beim Geheimdienst ein Gesuch eingereicht, womit die im neuen Gesetz vorgesehene Funk- und Kabelaufklärung gestoppt werden soll. In Kraft tritt das neue NDG bereits am 1. September.
Die Kabelaufklärung erlaubt dem Nachrichtendienst des Bundes die Überwachung von Kommunikationsverbindungen, die von der Schweiz ins Ausland führen: Sowohl Internet-Provider als auch Anbieter von Mobilfunknetzen wie Swisscom oder Sunrise sind nach neuem Gesetz verpflichtet, entsprechende Daten an das Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) herauszurücken.
Diese Daten werden dann nach Stichworten gefiltert. Deuten die gewonnenen Informationen auf eine Bedrohung der nationalen Sicherheit hin, so werden die Daten dem NDB weitergeleitet.
Mit einem ausführlichen Gesuch richtet sich nun der Basler Verein Digitale Gesellschaft an den Nachrichtendienst des Bundes: Auf über 50 Seiten argumentieren die Gesuchsteller, dass die Kabelaufklärung verschiedene Grundrechte, darunter das Recht auf Privatsphäre oder das Recht auf freie Meinungsäusserung, verletze.
Es werde deutlich, «dass mit der Funk- und Kabelaufklärung der insbesondere von der NSA und ihren Partnerorganisationen betriebene Ansatz, möglichst alle erfassbare Kommunikation zu erfassen und computergestützt zu durchsuchen, im kleineren Schweizer Rahmen übernommen werden soll», heisst es unter anderem.
Unter den Gesuchstellern befinden sich auch drei Journalisten: Sie befürchten, von der Funk- und Kabelaufklärung besonders stark betroffen zu sein. Journalisten seien «für die Ausübung ihrer Berufes verstärkt darauf angewiesen, frei von Überwachung und unter Wahrung des Quellenschutzes recherchieren und andere Personen kontaktieren zu können», heisst es weiter im Text.
Der Verein Digitale Gesellschaft ersucht den NDB in einem ersten Schritt, die Kabelaufklärung zu unterlassen. «Sofern der Geheimdienst dem Gesuch nicht entspricht, wird die Digitale Gesellschaft den weiteren Rechtsweg beschreiten.»