Vor dem Zuger Kantonsgericht ist es am Mittwoch zu einem Schlagabtausch zwischen Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold und Rechtsanwältin Rena Zulauf, die für Jolanda Spiess-Hegglin in den Ring gestiegen ist, gekommen.
Nach über 200 teilweise äusserst intimen Artikeln, die im Nachgang der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 in der Blick-Gruppe erschienen sind, ging es in erster Linie um die Verletzung der Persönlichkeit der ehemaligen Zuger Kantonsrätin, was aber Ringier vor Gericht bestritt. Alles in der Berichterstattung sei wahr und daher auch erlaubt.
Für die klagende Seite ist aber Fakt, dass die Ereignisse an der Landammannfeier bis heute ungeklärt sind, wie im Gerichtssaal vorgetragen wurde. Über einen ungeklärten Sachverhalt lasse sich nur spekulieren und daher auch nicht eruieren, was wahr und was nicht wahr ist. Der Sachverhalt sei der Privatsphäre zuzuordnen und daher von Art. 28 des Schweizer Zivilgesetzbuches (ZGB) geschützt.
Selbst Verlegergattin und Juristin Ellen Ringier kritisierte den Umgang der familieneigenen Boulevardzeitung «Blick» mit der Privatsphäre von Menschen. Im Interview mit der Schweiz-Ausgabe der «Zeit» äusserte sie sich auch explizit zum Fall von Jolanda Spiess-Hegglin: «Es gab mal ein Gespräch mit Frau Hegglin. Aber das ist letztlich Sache der Verantwortlichen in der Firma», zog sie sich aus der Verantwortung.
Auch sonst scheint der Versuch von Ringier-Anwalt Schwaibold, die fraglichen Artikel zu rechtfertigen, nicht schlüssig: Wenn denn die Berichterstattung der Blick-Gruppe - wie von ihm vorgetragen - ganz korrekt und rechtskonform sein soll, weshalb hat der Medienkonzern dann noch kurz vor der Verhandlung vom Mittwoch über 200 Artikel aus der Schweizer Mediendatenbank (SMD) löschen lassen?
Für Medienwalt Andreas Meili ein klarer Fall. «Ringier AG geht es bei dieser Aktion offenbar darum, Spuren ihrer Kampagne gegen Frau Spiess-Hegglin zu verwischen und den Schaden zu minimieren. Das kommt reichlich spät und wirkt, so kurz vor der Hauptverhandlung, nicht vertrauenserweckend», führte er auf Nachfrage des Klein Reports aus.
Dass die couragierte Jolanda Spiess-Hegglin für die Wiederherstellung ihrer Ehre bis zum Äussersten gehen will, erklärte sie bereits am Dienstagabend in der Sendung «10vor10». Am Mittwoch verlangte sie vor Gericht nun nicht nur die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung, sondern auch eine Entschuldigung von Ringier für das Leid, das ihr durch den medialen Dauerbeschuss wiederfahren war.
Speziell für den «Blick»-Beitrag vom 24. Dezember 2014, worin Spiess-Hegglin namentlich genannt und mit Bild gezeigt wurde, fordert sie eine Genugtuung im Umfang von 25'000 Franken. Ringier soll zudem verboten werden, künftig weitere privatsphärenverletzende und herablassende Beiträge zum Thema Landammannfeier 2014 zu publizieren.
Schliesslich muss Ringier befürchten, in einem späteren Stadium vor Gericht auch noch mit einer Klage auf Herausgabe des Gewinnes konfrontiert zu werden. Eine solche haben sich Spiess-Hegglin und ihre Anwältin nämlich ausdrücklich vorbehalten.
Wenn Ringier so weitermacht, könnte das ein zweiter Fall Borer werden.