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Sonntag
30.11.2014

Medien / Publizistik

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen die mutmassliche Informantin in der «Affäre Mörgeli», Iris Ritzmann, eine Niederlage erlitten. Mangels einer formellen Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts hat das Zürcher Bezirksgericht am Freitag entschieden, ihre vertrauliche Telefon- und E-Mail-Korrespondenz mit einer Zürcher Tageszeitung nicht als Beweise zuzulassen. Da der Staatsanwalt seine Anklage just auf diesen nun zu zerstörenden Daten gestützt hat, ist sie faktisch vom Tisch.

Die 52-jährige Whistleblowerin Ritzmann hätte wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung verurteilt werden sollen, weil sie damit die «Affäre Mörgeli» überhaupt ausgelöst haben soll. Konkret wurde der Titularprofessorin vorgeworfen, zwei vertrauliche Berichte des Medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich sowie weitere Informationen einem Journalisten des «Tages-Anzeigers» zugespielt zu haben. Die Richterin stützt sich bei der Urteilsverkündung vom Donnerstag auch auf ein Bundesgerichtsurteil vom August 2014, wonach die Korrespondenz zwischen Christoph Blocher und der «Weltwoche»-Redaktion in der «Affäre Hildebrand» als «nicht beweiskräftig» taxiert wurde.

Sowohl das Urteil in der «Affäre Mörgeli», als auch dasjenige in der «Affäre Hildebrand» sind wegweisend für den Quellenschutz. Eine solche Einstufung hätten sich im Jahr 2007 wohl auch die beiden Whistleblower Esther Wyler und Margrit Zopfi gewünscht, die Unregelmässigkeiten in der Schweizer Sozialhilfe publik gemacht hatten und nicht nur vom Zürcher Obergericht, sondern letztlich auch vom Bundesgericht wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt worden waren.